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Kfz-Darlehen Anmeldung zur ersten Musterfeststellungsklage möglich

Verbraucher können sich von jetzt an zur ersten Musterfeststellungsklage in Deutschland anmelden. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 20. November 2018 die Musterfeststellungsklage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. gegen die Mercedes-Benz Bank AG im Klageregister öffentlich bekannt gemacht.

Anmelden können sich betroffene Verbraucher Rechtsanwalt Timo Gansel zufolge von jetzt an bis zum Tag vor dem ersten Gerichtstermin. Dies ist im Fall der Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Bank der 24. Januar 2019, da das Oberlandesgericht Stuttgart den ersten Verhandlungstag auf den 25. Januar 2019 gelegt hat. Verbraucher können sich hier online über das Formular anmelden.

Welche Verbraucher können sich der Klage anschließen? Die öffentliche Bekanntmachung enthält laut Gansel auch eine kurze Darstellung des vorgetragenen “Lebenssachverhalts“. Anhand dieser Beschreibung müssen Kunden der Autobank entscheiden, ob diese Musterfeststellungsklage mit ihrem persönlichen Lebenssachverhalt übereinstimmt. Der Lebenssachverhalt beschreibt den Fall und den Grund, aus dem sich Ansprüche gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG ergeben.

In der Klage gegen die Mercedes-Benz Bank AG können sich Verbraucher anmelden, für die folgende Kriterien zutreffen: 

•    Der Verbraucher hat beim Kauf seines Fahrzeuges ein Darlehen von der Mercedes-Benz Bank AG vermittelt bekommen (dabei ist es egal, ob das Fahrzeug beim Kauf gebraucht oder neu war).

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•    Das KFZ-Finanzierungsdarlehen wurde nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen.

Die Klage der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. richtet sich gegen die nicht ordnungsgemäßen Widerrufsinformationen in Autokreditverträgen. Ziel der Klage ist es, feststellen zu lassen, dass Verbraucherkreditverträge zur Finanzierung von Fahrzeugkäufen, die ab dem 13. Juni 2014 mit der Mercedes-Benz Bank AG abgeschlossen wurden, „ewig“ widerruflich sind. Bei einem positiven Urteil können die Fahrzeughalter ihr Auto an die Bank zurückgeben und bekommen im Gegenzug ihre Anzahlung sowie alle bisher gezahlten Raten mit Ausnahme der vereinbarten Zinsen wieder.

Betroffene Verbraucher bekommen von der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. und deren Rechtsanwälten unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 55500999 Hilfe zur Anmeldung.

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. ist ein Verbraucherschutzverband, der im Jahre 1999 zu dem Zweck gegründet wurde, unredliche Verhaltensweisen auf dem Finanzdienstleistungssektor zu bekämpfen. Seit 2004 ist die Schutzgemeinschaft verbandsklagebefugt und hat seither 429 Verbandsklagen vornehmlich gegen Bankinstitute geführt. Gegenstand der Klagen sind zumeist Klauseln in AGB der Banken, die Verbraucher unangemessen benachteiligen.

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Timo Gansel (Berlin) vertritt im Dieselskandal über zehntausend geschädigte Fahrzeughalter verschiedener Hersteller. Dazu zählen speziell auch Fahrzeughalter, die den Kauf ihres Autos über eine „Autobank“ finanziert haben.

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