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Finanzprodukte auf der Blockchain
Digitale Assets: Ein Universum tut sich auf
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Von in AnalysenLesedauer: 8 Minuten
Digitale Welten: Traditionelle Sachwerte wie Gold oder Immobilien lassensich auch in digitale Token verwandeln und werden so leichter handelbar.
Digitale Welten: Traditionelle Sachwerte wie Gold oder Immobilien lassen sich auch in digitale Token verwandeln und werden so leichter handelbar. | Foto: Freepik

And the winner is … die Commerzbank. Mitte November wurde bekannt, dass die Bank mit dem gelben Logo als erste hiesige Vollbank eine Lizenz als Kryptoverwahrerin erhält. Damit gesellt sie sich zu einer Gruppe von jetzt acht Anbietern vor allem aus dem Fintech-Milieu. Die Unternehmen haben viel Zeit, Aufwand und Kraft investiert, um eine der noch seltenen Bafin-Genehmigungen zu ergattern. 

Dabei können Finanzdienstleister, die Kryptowerte vermitteln möchten, dies auch einfacher handhaben. Ohne eigene Lizenz, dafür mit Unterstützung von Partnerunternehmen, die die Verwahrung von Kryptowerten und möglicherweise noch andere Dienstleistungen erbringen. Es muss dabei nicht unbedingt um Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether gehen – die Welt der digitalen Assets ist vielfältig. Mittlerweile gibt es auch einen umfangreichen regulatorischen Rahmen dafür.

Mica – fortschrittliches Regelwerk

Im April 2023 verabschiedete die Europäische Union die Mica-Verordnung. Ihre Wirkung sollen die Regeln Mitte und Ende 2024 entfalten. Mica steht für „Markets in Crypto Assets“. Die Verordnung soll die Bedingungen für die Emission und den Handel mit digitalen Assets setzen, die in einem dezentralen Netzwerk gespeichert sind. Die Technologie dahinter nennt sich Distributed-Ledger-Technologie, DLT, gemeinhin spricht man von der Blockchain-Technologie. 

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Das Mica-Rahmenwerk gilt als extrem fortschrittlich, bei digitalen Vermögenswerten ist der europäische Gesetzgeber weltweit in Vorleistung gegangen. Experten hoffen, dass sich die europäischen Regeln langfristig als globaler Standard durchsetzen werden. Noch bevor die Mica verabschiedet wurde, war zunächst die seit 2018 gültige EU-Richtlinie Mifid II auf digitale Finanzinstrumente erweitert worden. In Deutschland erlaubt das eWpG (Elektronisches Wertpapiergesetz) mittlerweile, dass Anleihen und Fonds auch als digitale Wertpapiere begeben werden, Aktien sollen folgen.  

Die Mica geht noch darüber hinaus: Sie setzt Regeln für weitere Digitalwerte, nämlich für E-Geld-Token, für sogenannte Utility Token und für wertreferenzierte Token – übersetzt: für elektronisch abgebildetes Geld, für digitale Token mit bestimmtem Nutzen und bestimmten Rechten und für Token, hinter denen reale Vermögenswerte stehen. Der Begriff Token lässt sich mit „digitales Gut“ umschreiben. 

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Besonders spannend für den Finanzvertrieb, darunter für unabhängige Vermögensverwalter und Finanzanlagenvermittler, dürften die wertreferenzierten Token werden. Denn Finanzanlagen lassen sich potenziell auch als Token auf die Blockchain bringen – ein alternativer Handelsweg, der einige Vorteile mit sich bringt.

Handel per Token

„Man kann fast alles tokenisieren“, sagt Tobias Eckl. Er ist Vorstand des Münchner Fintechs Gubbi, das sich auf Beratung und technologische Hilfe bei Tokenisierungsprojekten spezialisiert hat. Ob Gold, Immobilien, Oldtimer oder Solaranlagen – die Werte als Token abzubilden ist praktisch: Token-Besitzer brauchen sich nicht mehr zu überlegen, wie das Asset transportiert und wo es gelagert werden soll. Das Besitzrecht ist dabei klar und unveränderbar festgeschrieben: Eine Blockchain hält jegliche Bewegungen der auf ihr emittierten Token fest. Alle Käufe und Verkäufe lassen sich transparent und über das gesamte Leben des Assets nachverfolgen. Die auf der Blockchain festgeschriebenen Besitzrechte lassen sich praktisch nicht fälschen.  

 

Ein weiterer Vorteil ist, dass sich Token beliebig stückeln lassen. Anleger können bei Bedarf auch nur einen kleinen, günstigeren Anteil an einem großen Vermögenswert kaufen. Token machen zudem umständliche Prozesse in der Prozesskette von Finanzanlagen effizienter und billiger. Zum Beispiel ihre Verwahrung und Transfers: „Durch das Verlagern auf die Blockchain wird die gesamte Abwicklungskette bei Depotbanken günstiger“, so Eckl. 

Noch ein Vorteil aus Sicht des Vertriebs: „Token halten das betreute Volumen des Vermittlers und die Assets under Custody des Emittenten stabil.“ Wie das? „Man wird in Zukunft mehr auf das Thema Kunde zu Kunde setzen“, glaubt Eckl. Er erläutert: „Viele Token lassen sich auch über einen Sekundärmarkt oder über digitale Börsen handeln.“ Es geht sogar ganz ohne Handelsplatz – einfach von einer digitalen Kundengeldbörse („Wallet“) zur anderen. Nach einem Peer-to-Peer-Weiterverkauf ließen sich die Token dann weiter ihrem Ursprung zurechnen. Es lasse sich sogar dafür sorgen, dass der Vermittler eine Vertriebs- oder Tippgeberprovision vom Emittenten erhält, meint Eckl. 

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