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in Berufsbild BeraterLesedauer: 2 Minuten

Digitale Rechtsberatung Anwälte chatten rechtsverbindlich mit Versicherten

Chat mit dem Anwalt: Die Zurich Gruppe Deutschland führt eine digitale Rechtsberatung ein, bei der sich Versicherte rechtsverbindlich und ohne Selbstbeteiligung beraten lassen können. Das Protokoll der Chat-Beratung ist rechtsverbindlich – unter dem Vorbehalt, dass die Angaben des Kunden richtig und vollständig sind.
Chat mit dem Anwalt: Die Zurich Gruppe Deutschland führt eine digitale Rechtsberatung ein, bei der sich Versicherte rechtsverbindlich und ohne Selbstbeteiligung beraten lassen können. Das Protokoll der Chat-Beratung ist rechtsverbindlich – unter dem Vorbehalt, dass die Angaben des Kunden richtig und vollständig sind. | Foto: Zurich Gruppe Deutschland

Die Kölner Deutschlandtochter der weltweit tätigen Zurich Insurance Group bietet seinen Kunden ab sofort an, sich zu ihren Rechtsfragen rein digital im Online-Chat beraten zu lassen. Damit könnten die Versicherten der Zurich und ihrer Tochtergesellschaft DA Direkt unabhängige Fachanwälte von zuhause oder unterwegs über die Anbieter-Webseite kontaktieren. Auf die im Chat erteilten Auskünfte der Juristen können sie sich trotz des zwanglosen Rahmens berufen.

„Wir bauen unsere Assistance-Leistungen kontinuierlich aus“, kommentiert Alexander Bernert den neuen Service. „Im Bereich der Rechtsschutzversicherung bieten wir unseren Kunden ab sofort eine digitale Rechtsberatung, die schnell und mobil erreichbar und trotzdem rechtsverbindlich ist“, so der Chef des Marktmanagements bei der Zurich Gruppe Deutschland weiter. „Mit dem Anwalts-Chat schaffen wir einen weiteren wichtigen ‚Touchpoint‘ zu unseren Kunden.“

Chat-Protokoll ist rechtsverbindlich

Die als Ergänzung zum reinen Versicherungsschutz gedachten Assistance-Leistungen deckt alle Themen des deutschen Rechts ab. Unabhängig vom Rechtsgebiet werden alle Fragen von unabhängigen und selbstständigen Rechtsanwälten beantwortet. Der zuständige Rechtsanwalt nimmt die Chat-Anfrage an und berät Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung via Messenger – kostenlos und ohne Zeitlimit. Eine Selbstbeteiligung des Versicherten fällt nicht an.

Wie bei einer rechtlichen Erstberatung erhalten Kunden auch ohne konkreten Versicherungsfall einen fachkundigen Rat. Am Ende der Beratung kann der Kunde den kompletten Verlauf des digitalen Gesprächs als PDF-Dokument abspeichern. Die Rechtsanwälte sind im Chat von montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr erreichbar. Daneben können Kunden weiterhin die telefonische Anwaltshotline nutzen. Ebenso bleibe die Suche nach spezialisierten Fachanwälten plus Terminvergabe bestehen.

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