Am 21. März endete die Übergangsfrist für Immobiliendarlehens-Vermittler. Berater, die ab dem 22. März weiterhin Immobiliendarlehen vermitteln wollen, müssen nun über eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) verfügen.

Die Zahl der 34i-Berater explodierte im ersten Quartal. Nach einem massiven Anstieg Ende 2016 verdoppelte sie sich gegenüber dem letzten Quartal 2016 erneut - auf nunmehr knapp 45.000. Das zeigen die Daten des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK). Damit arbeiten in Deutschland erstmals mehr Immobiliendarlehens-Vermittler als Finanzanlagen-Vermittler nach § 34f GewO. 

Ein Grund dürfte das gute Abschneiden der angehenden 34i-Berater bei der Sachkundeprüfung sein. So liegen die Erfolgsquoten im Jahr 2016 je nach Bundesland zwischen 82,5 und 100 Prozent. Bei der Sachkundeprüfung nach § 34f GewO sieht das anders aus: Hier fallen in einzelnen Bundesländern mehr als ein Drittel durch.

Anmerkung: Die Daten beziehen sich auf das Jahr 2016 und wurden uns vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zur Verfügung gestellt. IHK Kiel, die zentral Sachkundeprüfungen für ganz Schleswig-Holstein durchführt, hat diesmal keine Zahlen an den DIHK gemeldet. Bei der IHK Bremen fand die Prüfung 2016 nicht statt.

Des Weiteren weist der DIHK darauf hin, dass folgende IHKen in Hessen keine Sachkunde-Prüfung mehr anbieten:

IHK Fulda: wird von der IHK Frankfurt übernommen

IHK Lahn-Dill: wird von der IHK Frankfurt übernommen

IHK Darmstadt: wird von der IHK Frankfurt übernommen

IHK Offenbach am Main: wird von der IHK Frankfurt übernommen

IHK Hanau: wird von der IHK Frankfurt übernommen

IHK Gießen-Friedberg: wird von der IHK Limburg übernommen