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Offener Brief von Finanzwissenschaftlern DIN-Normen können Provisionsverbot verhindern

Hans-Wilhelm Zeidler (li.) und Hans-Peter Schwintowski
Hans-Wilhelm Zeidler (li.) und Hans-Peter Schwintowski: Die beiden Finanzprofessoren haben einen Vorschlag. | Foto: Zeidler/Schwintowski

Die beiden Finanzwissenschaftler Hans-Wilhelm Zeidler und Hans-Peter Schwintowski haben einen offenen Brief an die Chefs großer Maklerpools und Finanzdienstleistungsfirmen geschrieben. Darin äußern sie sich zu einem möglichen Provisionsverbot im Finanzvertrieb aller EU-Staaten, wie es die EU-Kommission aktuell diskutiert. Am 24. Mai will die Kommission ihre Entscheidung vorlegen.

Zeidler und Schwintowski, die häufig als Rechtsexperten für den deutschen Finanz- und Versicherungsvertrieb auftreten, machen sich deutlich gegen ein solches Verbot stark. Sie haben einen anderen Vorschlag: Statt eines Provisionsverbots gebe es ein anderes Instrument, das zuverlässig vor Interessenkonflikten in der Finanzberatung schützte: DIN-Normen.

DIN-Normen gegen Interessenkonflikte

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Mit der DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ etwa lasse sich der Finanzanlage- und Vorsorgebedarf von Privatkunden verbindlich ermitteln. „Dadurch ist die Fehlanreiz-geleitete Priorisierung von Themen, zu deren Lösung provisions-starke Produktklassen herangezogen werden können, per se ausgeschlossen“, argumentieren die Wissenschaftler.

Zeidler und Schwintowski rufen die Pool- und Vertriebschefs als potenzielle Multiplikatoren auf, der Idee zu folgen und sich in Zukunft noch stärker an DIN-Normen zu orientieren. Damit könne man sich „gegen Fehlanreize in der Finanzberatung positionieren und so ein starkes und positives Signal gegen die Sinnhaftigkeit eines Provisionsverbotes setzen.“

Andernfalls, so befürchten Zeidler und Schwintowski, werde das Provisionsverbot immer wieder neu auf den Tisch kommen – auch wenn die Branche aktuell noch einmal darum herumkommen sollte.

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