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Direktinvestment Schiffscontainer Was sollen Anleger mit Containern im chinesischen Meer?

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2. Option: Kaufvertrag widerrufen und rückabwickeln

Alternativ können Anleger ihre Kaufverträge für Container widerrufen. Das geht, sofern sie den Kaufvertrag über das Internet abgeschlossen haben, was laut Kanzlei Göddecke nach den bisher bekannten Informationen auf die meisten Anleger zutreffen dürfte.

Die Widerrufsbelehrung zu den Kaufverträgen der MMS hat die Kanzlei Göddecke bereits einer ersten Prüfung unterzogen. „Diese Widerrufsbelehrung entsprach nicht dem gesetzlichen Muster", stellt Gericke fest. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gibt Anlegern das Recht, den Kaufvertrag mit der MMS im Nachhinein zu widerrufen. Die materiellen Folgen des Vertragswiderrufs erklärt der Siegburger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht so: „Der Anleger hat dann keinen Container mehr, sondern eine Forderung gegenüber dem insolventen Unternehmen. Er wird also zum Gläubiger und später aus der Insolvenzmasse bedient."

Was tun? Container behalten und verkaufen? Oder Gläubiger werden?


Alles hängt davon ab, wer zur Liste der Gläubiger von MMS gehört und wie hoch ihre Forderungen sind. Ist der Fall wie bei Prokon gelagert, rät Anlegeranwalt Gericke den Anlegern tendenziell dazu, den Vertragswiderruf zu prüfen.

Anders fällt die Entscheidung aus, wenn der Insolvenzverwalter zu einer Überschuldung wie bei German Pellets kommt. Dann könnte es für die Anleger besser sein, wenn Sie ihre Container zunächst behalten und an versuchen, diese an Investoren zu verkaufen. „Das wird den Anlegern am besten gelingen, wenn sie sich zusammentun und ihre wirtschaftlichen Interessen bündeln", rät Rechtsanwalt Gericke.

Die Kanzlei Göddecke prüft derzeit alle Handlungsoptionen für die Anleger und bemüht sich bereits jetzt um eine für Anleger günstige Verhandlungsposition für einen möglichen Verkauf. Alternative sollten Anleger frühzeitig ihr Recht auf Widerruf des Kaufvertrages prüfen lassen.

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