Diskussion um LV-Provisionsdeckel Faire Vergütung für Versicherungsvermittler gesucht
Martin Gräfer, Vorstand des Versicherers die Bayerische:
„Beim aktuellen Referentenentwurf schiebt die Politik den Verbraucherschutz als Begründung für den Provisionsdeckel vor, in Wirklichkeit wird aber ein Bürokratie-Monster geboren, das nur Schaden anrichtet und auf Kosten der mittelständisch geprägten Versicherungswirtschaft geht – und das in Wirklichkeit den Verbraucher benachteiligen wird.
Befremdlich ist, wie selbstverständlich die verfassungsrechtlich garantierte Gewerbefreiheit ignoriert wird. Denn aktuelle Rechtsgutachten kommen zu dem Ergebnis, ein Provisionsdeckel ist verfassungsrechtlich wie europarechtlich unzulässig.
Warum wird mit einem Federstrich das Einkommen ganzer Berufsgruppen beschnitten? Die vom Finanzministerium angestrebte Reduzierung der Vergütung von Versicherungsvermittlern wurde bereits mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) erreicht. Laut Evaluationsbericht liegen die Provisionen um rund 5 Prozent niedriger, bei Abschlusskosten sogar um 7,2 Prozent.
Spürbar höherer Aufwand
Und wenn jetzt noch berücksichtigt wird, dass nach der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD die Anforderungen an die Beratung deutlich gestiegen sind, dann soll hier per Gesetz ein spürbar höherer Aufwand mit einer nochmals deutlich reduzierten Vergütung einhergehen.
Hallo, Herr Kaiser!
Den Kunden würde es bei der Rendite kaum etwas bringen. Eine aktuelle Studie des Instituts für Finanz-und Aktuarwissenschaften Ulm und der Universität Hohenheim beleuchtet den Einfluss einer Vergütungsänderung und kommt zu dem Ergebnis: Die Reduzierung der Provision führt zu einer sehr überschaubaren Verbesserung der Rendite. Das Risiko einer qualitativ schlechten oder ausbleibenden Beratung ist deutlich höher.
Für den Kunden ist das fair
Eine qualifizierte Beratung hat einen wesentlichen Wert und kostet daher auch Geld. Provisionen sind dabei die zentrale Einnahmequelle für Versicherungsvermittler, und für den Kunden ist das ausgesprochen fair. Denn er bezahlt nur dann eine Vergütung, wenn er sich auch für eine Empfehlung entscheidet.
Die Beratung zur privaten Altersvorsorge ist äußerst intensiv. Wird nun der zwischen Versicherer und Kunden freiwillig vereinbarte Preis von staatlicher Seite nach unten reguliert, führt das zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Beratungsqualität. Das schadet den Verbrauchern und belastet langfristig die staatlichen Sozialsysteme.“