


Er wird zum Dauermahner: Erst Anfang Februar hat Mark Branson, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), wieder einmal hohe Vertriebskosten bei Lebensversicherungen kritisiert. Er ermahnte die Produktgeber, „Exzesse bei der Provisionshöhe in den Griff zu bekommen“. Über alldem schwebt das Damoklesschwert namens Provisionsverbot, alternativ auch ein Provisionsrichtwert.
Seit Jahren stemmt sich die Branche hierzulande erfolgreich dagegen, nicht nur die Versicherer, sondern vor allem auch die Vermittler-Verbände. Sie schreiben es sich auf die Fahne, eine drohendes europaweites Provisionsverbot im Vertrieb von Versicherungs-Anlageprodukten durch die sogenannte Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission vorerst abgewendet zu haben.
Bafin hat bereits zehn Unternehmen unter die Lupe genommen
Vergangenes Jahr hatte die Aufsichtsbehörde ein Merkblatt mit Vorgaben veröffentlicht, welche Provisionen sie als zu hoch einstuft. Dies sind aus Sicht der Bafin geeignet, Fehlanreize für Vermittler zu setzen, Policen zu empfehlen, die ihnen das meiste Geld einbringen – und nicht die Verträge, die den höchsten Nutzen für Kunden stiften. In dem Zusammenhang hatte die Behörde auch angekündigt, Versicherer genauer unter die Lupe nehmen zu wollen, deren Policen zu den teuersten 25 Prozent des Marktes gehören. Der „Süddeutschen Zeitung“ sagt Branson, ohne konkrete Namen zu nennen: „Sechs Unternehmen haben wir in der ersten Welle überprüft, jetzt sind noch vier weitere dazugekommen.“
Die betroffenen Unternehmen hüllen sich dazu in Schweigen. Ohnehin ist Zurückhaltung bei diesem Thema, das die Branche so sehr bewegt, Trumpf. Auf die Frage, wie sich die Versicherer in Sachen eines möglichen Provisionsverbots positionieren, welche Konsequenzen es für das eigene Unternehmen und den Maklervertrieb hätte oder wie sich die Gesellschaften auf das Szenario vorbereiten, erhielt DAS INVESTMENT in einer Befragung unter den Top-15 der deutschen Lebensversicherer vielfach keine oder nur pauschale Antworten.
Zahlreiche Lebensversicherer verweigern konkrete Stellungnahmen
So verweist Marktführer Allianz als Reaktion auf einen Fragenkatalog unserer Redaktion lediglich auf den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Axa geht nur einen kleinen Schritt weiter und lässt durch eine Sprecherin ausrichten: „Was den provisionsbasierten Vertrieb angeht, schließen wir uns der Meinung des GDV an, dass es ein Nebeneinander verschiedener Vergütungssysteme geben sollte.“
Die LV 1871 lässt wissen, dass man nicht zu den geprüften Versicherern zähle. Vom Volkswohl Bund heißt es: „Wir beobachten die Entwicklungen genau. Falls es tatsächlich dazu kommen sollte, würden wir uns zu gegebener Zeit wie bei allen regulatorischen Themen zuerst mit unseren Vertriebspartnern zu möglichen Lösungen austauschen.“ Gar nicht beteiligen wollte sich die Canada Life.
Ergo betont Angemessenheit der eigenen Provisionshöhe
Von der Ergo heißt es: „Die Ergo Vorsorge Lebensversicherung zählt nicht zu den überprüften Unternehmen.“ Die Provisionen innerhalb des Unternehmens seien angemessen. Studien zeigten, dass die alternative Honorarberatung Geringverdiener aufgrund ihrer finanziellen Möglichkeiten beschneidet. Daher: „Eine Deckelung oder gar ein Verbot von Provisionen in der Lebensversicherung lehnen wir ab. Durch die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sind die Anforderungen und der Beratungsaufwand nochmals gestiegen, was unserer Ansicht nach in der Vergütung angemessen reflektiert werden muss“, so ein Sprecher.
Sparkassenversicherung sieht bei Provisionsverbot dramatische Konsequenzen
Die SV Sparkassenversicherung gibt an, ebenfalls nicht zu den von der Bafin näher geprüften Unternehmen zu gehören. Der provisionsbasierte Versicherungsvertrieb sei eine solidarische Form der Kostenverteilung auf die Verbraucher und die klar favorisierte Vergütungsform. Die Honorarberatung könne hierfür keine Alternative sein. „EU-Länder, die diese Vergütungsform gewählt haben, zeigen, dass diese zu einem signifikanten Rückgang der privaten Altersvorsorge insgesamt, besonders aber bei genau den vulnerablen Kundengruppen geführt hat, da diese die Kosten für die Beratung nicht in Vorleistung aufbringen können“, schreibt die Gesellschaft. Ein Provisionsverbot hätte dramatische Folgen für den Zugang zu Beratung und für die Vertriebspartner. Es käme zu einem gravierenden Rückgang an Vermittlern, zu Filial- und Agentursterben und zu Arbeitsplatzverlusten.
Fünf Gesellschaften beantworteten unsere Anfrage auf Basis des mitgesandten Fragebogens: Alte Leipziger, Debeka, R+V, Versicherungskammer Bayern, und Württembergische. Die Antworten haben wir auf den folgenden Seiten zusammengestellt.