Artikel 8 oder Artikel 9? Fondsexperten diskutieren über strengere EU-Regulatorik
Was läuft schief bei der ESG-Regulierung? Vor welchen Herausforderungen stehen Fondsgesellschaften bei der Klassifizierung nach Artikel 8 und 9 der EU-Offenlegungsverordnung? Diese Fragen standen im Mittelpunkt einer vom Donner & Reuschel Vermögensverwalter Hub organisierten Diskussionsrunde. Anlass sind die strengeren Kriterien für nachhaltige Fonds, die mit der zweiten Stufe der EU-Offenlegungsverordnung ab Januar gelten. Viele Anbieter haben bereits reagiert – und Produkte von Artikel 9 auf Artikel 8 herabgestuft.
Unter der Leitung von Börsenmoderator Andreas Franik diskutierten Carmen Junker, Gründerin & Geschäftsführerin von Grünes Geld, Sandra Derissen, bei der Fondsboutique Avesco für die Nachhaltigkeitsanalyse zuständig, Pereshia Berlenbach und Ulrike Braun von der auf Rohstoffe spezialisierten Beratungsfirma Earth Resource Investment sowie Susanne Geber, bei Donner & Reuschel für die Nachhaltigkeitsstrategie zuständig, über Widersprüche bei der Regulatorik und zeigten auf, warum Fonds mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch oft nur nach Artikel 8 klassifiziert sind.