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Div oder Dist? Der kleine Unterschied beim großen JP Morgan Global Income

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Regelmäßig schätzt das Fondsmanagement, welche Dividenden und Anleiherenditen über das Jahr zu erwarten sind. Von dieser Grundlage weicht es meist nur gering ab, und nur wenn Gravierendes passiert. Resultat ist eine möglichst gleichmäßige, ansprechende Ausschüttungsrendite. Laufende Fondskosten werden davon nicht abgezogen. Die gehen vom Fondsvermögen ab und liegen laut dem Faktenblatt KIID bei 1,42 Prozent im Jahr.

Und jetzt die Dist-Tranche (LU0840466477)

Zunächst muss man erwähnen, dass diese Tranche noch bis November 2017 den Zusatz „Inc“ trug. Sie wurde im Januar 2013 aufgelegt und hatte als Grundlage das damalige deutsche Investmentsteuerrecht. Die Tranche schüttete sämtliches sogenanntes „meldepflichtiges Einkommen“ aus, das sind im Großen und Ganzen Dividenden und Zinsen. Achtung: Es geht um Zinsen aus Anleihekupons, nicht um die Ablaufrendite einer Anleihe, die sich aus Kursverhalten und Zins zusammensetzt. Und wie es im Steuerrecht ebenfalls üblich ist, zog man von den Zinsen und Dividenden die Fondsgebühren ab. Die Ausschüttung floss also – im Gegensatz zur Div-Tranche – gewissermaßen netto und vor allem: nur an einem Termin im Jahr.

Allerdings gilt seit 2018 ein neues Investmentsteuergesetz in Deutschland. Aus diesem Grund benannte die Fondsgesellschaft die Tranche in Dist um und zieht als Grundlage nunmehr das britische Steuerrecht heran. Das sei hinsichtlich Ausschüttungen dem alten deutschen am Ähnlichsten, heißt es dazu.

Damit hat sich die Höhe der Ausschüttung nur unwesentlich verändert: Noch immer sind es Zinsen und Dividenden nach Kosten. Im März 2018 waren es 2,8 Prozent, was natürlich deutlich unter der Div-Tranche liegt.

Aber jetzt ist ja auch klar, warum.

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