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DJ pressehof.de/Praxisinfo - Förderzuschüsse für Praxisberatungen

DJ pressehof.de/Praxisinfo - Förderzuschüsse für Praxisberatungen

Hof/Selbitz - Katja Saalfrank - Praxismanagement - gibt Auskunft über mögliche Förderzuschüsse für Arztpraxen, die externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen. Seit dem 01. Juli 2008 sind die bisherigen Regelungen erneuert worden, die den Praxisinhabern bis zu 6.000 Euro einbringen können. Hintergrund Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie freier Berufe zu verbessern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern, erhalten Ärzte für eine Praxisberatung Fördermittel vom Staat. Den Zuschuss, den Praxisinhaber bis drei Monate nach Abschluss einer Beratung beantragen können, stammt teilweise aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), zum Teil werden die Beratungen auch vom Bund finanziert. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördergeldern Die Anforderung für die Beantragung der Fördergelder sind nicht zu schwer zu erfüllen: Die Arztpraxis besteht schon seit einem Jahr, es werden weniger als 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr erwirtschaftet oder es sind weniger als 250 Mitarbeiter in der Praxis beschäftigt. Welche Beratungsleistungen können gefördert werden? Die Fördermaßnahmen können für allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beantragt werden. Weiterhin werden spezielle Beratungen beispielsweise bei der Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagementsystems in der Arztpraxis bezuschusst. Förderfähig sind Kooperationsberatungen zur zwischenzeitlichen Zusammenarbeit, um Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Innovationskraft und Leistung zu steigern. Ebenfalls gefördert werden Beratungen im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes. Beratung Wenn ein Berater für die Arztpraxis beauftragt wird, sollte im Vorfeld klargestellt sein, dass dieser selbständig tätig ist und mehr als 50 Prozent seines Umsatzes mit Unternehmens-/Praxisberatung erzielt. Daneben muss die unternehmensberatende Tätigkeit nachgewiesen werden können, beispielsweise anhand von Lebenslauf, beruflichem Werdegang und Gewerbeanmeldung. Weitere Informationen über Förderzuschüsse für Praxisberatungen: www.ks-praxismanagement.de Pressekontakt: Katja Saalfrank - Praxismanagement - Frau Katja Saalfrank Schlesierstr. 24 95180 Selbitz Tel. 09280 981595 Fax 09280 981606 E-Mail: [email protected] www.ks-praxismanagement.de Firmenportrait: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die sich stets ändernden Neuerungen im Bereich der Leistungsabrechnung und Honorarvergütung lassen den Praxen, neben der Behandlung der Patienten, kaum Zeit und Raum für strategisch wirtschaftliche Überlegungen, die für das Unternehmen Arztpraxis durchaus wichtig sind, angesichts der momentanen Entwicklungen im Bereich der Regelleistungsvolumina seit dem 01. Januar 2009. Das inhabergeführte Unternehmen Katja Saalfrank, Praxismanagement, wurde 2007 gegründet und sieht seine Aufgabe darin, Praxisinhabern und deren Mitarbeitern Unterstützung im Praxisalltag zu bieten. Mithilfe von analytischen Beobachtungen der internen Praxisablauforganisation werden Möglichkeiten erarbeitet, wie die Arbeitsabläufe optimiert und effizienter gestaltet werden können. Das Fortbildungsangebot von Katja Saalfrank, Praxismanagement, soll den Mitarbeitern der Praxis die Möglichkeiten bieten, ihre fachliche Kompetenz zu erweitern und den Praxisinhaber durch professionelles Handeln zu unterstützen. Link zur Mitteilung: http://www.pressehof.de/Pressemitteilungen_n_1.htm&meld=7-2090-Gesundheit-Me dizin-Praxisinfo-Foerderzuschuesse-fuer-Praxisberatungen Dies ist eine Mitteilung von pressehof.de. Für den Inhalt ist ausschließlich pressehof.de verantwortlich.

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January 21, 2009 08:49 ET (13:49 GMT)

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