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Fonds für Europa-Nebenwerte: K&K – Wachstum & Innovation

Die Köhn & Kerkhoff GmbH mit Sitz in Pullach ist Initiator des Publikumsfonds K&K – Wachstum & Innovation (ISIN: DE000A3ERMH8). Die Fondsboutique fokussiert sich auf die innovativsten Small- und Mid-Cap-Unternehmen aus der SkanDACH-Region, einer der wirtschaftlich und technologisch führenden Regionen Europas. Der Fonds kombiniert Stabilität und Dynamik, indem er gezielt in die Sektoren Gesundheitswesen und Technologie investiert, die rund 50 Prozent des Portfolios ausmachen. Köhn & Kerkhoff ist überzeugt, dass hohe Renditen durch aktives Stock-Picking und die Nutzung von Ineffizienzen im Aktienmarkt erreicht werden können. Seit seiner Auflage im Oktober 2023 konnte der Fonds eine starke Performance vorzeigen und verwaltet aktuell rund 50 Millionen Euro.
Für das Jahr 2025 sieht Köhn & Kerkhoff erhebliches Aufholpotenzial bei europäischen Nebenwerten und bleibt seinem Ziel treu, langfristig Mehrwert für seine Anleger zu schaffen.
Disclaimer
Die Angaben dienen ausschließlich Marketing- und Informationszwecken und stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar. Die Fonds weisen aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihrer Anlagepolitik ein nicht auszuschließendes Risiko erhöhter Volatilität auf, d.h. in kurzen Zeiträumen nach oben oder unten stark schwankender Anteilpreise. Die frühere Wertentwicklung lässt nicht auf zukünftige Renditen schließen. Alleinige Grundlage für den Anteilerwerb sind die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, Verkaufsprospekt, Jahres- und Halbjahresbericht) zum Fonds. Verkaufsunterlagen zu allen Fonds der Universal-Investment sind kostenlos bei Ihrem Berater / Vermittler, der zuständigen Verwahrstelle / Depotbank oder bei Universal-Investment unter www.universal-investment.com erhältlich. Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf www.universal-investment.com/media/document/Anlegerrechte. Zudem weisen wir darauf hin, dass Universal-Investment bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.