LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in MärkteLesedauer: 2 Minuten

Doch nicht am 15. März Verabschiedung der neuen FinVermV verzögert sich wohl

Die überarbeitete Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wird allem Anschein nach nicht mehr im März beschlossen werden. Das bestätigten unterschiedliche Branchenvertreter gegenüber unserem Portal.

Eine Abstimmung zur FinVermV ist während der kommenden Sitzung des Bundesrats am 15. März nicht vorgesehen: Unter den 48 Tagesordnungspunkten findet sich bis Freitagabend, 1. März, kein entsprechendes Vorhaben. Theoretisch könnte es bis zum kommenden Dienstag, den 5. März zwar noch Änderungen geben. Allerdings schätzten jetzt mehrere Branchenvertreter auf Anfrage von DAS INVESTMENT, dass die FinVermV am 15. März kein Thema im Bundesrat sein werde.

Noch vor der Sommerpause

Rechtsanwalt Norman Wirth vom Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW ist sich sogar ziemlich sicher: „Nach unseren Informationen wird die FinVermV definitiv nicht im März durch den Bundesrat gehen.“ Mit einem Beschluss sei laut Aussage der beteiligten Ministerien nicht im März, sondern zu einem späteren Zeitpunkt des ersten Halbjahres 2019 zu rechnen. Zwei weitere Quellen bestätigen die Einschätzung.

Nach dem 15. März und bis zur parlamentarischen Sommerpause wird der Bundesrat noch am 12. April, 17. Mai sowie am 7. und 28. Juni 2019 zusammentreten.

Auf der Basis von Gesprächen, die der AfW mit den maßgeblich beteiligten Ministerien – dem Bundeswirtschafts- und dem Finanzministerium – führt, schätzt AfW-Vorstand Wirth:

„Wir gehen derzeit davon aus, dass es beim Thema Taping keine Änderungen mehr geben wird – womit wir uns jedoch noch nicht ganz abfinden können. Ansonsten sind viele der Punkte, die in den Stellungnahmen – so auch in der umfangreichen AfW-Stellungnahme – angesprochen wurden, noch in Arbeit.“

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich

Die FinVermV regelt die Tätigkeit für Finanzvermittler, die nicht direkt der Finanzaufsichtsbehörde Bafin unterstehen, sondern nach deutscher Gewerbeordnung (Paragraf 34f) tätig sind. Branchenteilnehmer schauen derzeit gespannt auf die kommende Verordnung, denn sie regelt, inwieweit auch Gewerbeordnungs-Vermittlern die Regeln der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II beachten müssen.

Ein Entwurf zur kommenden FinVermV wurde Anfang November 2018 vorgestellt. Interessenvertreter und Verbände waren danach aufgerufen, sich zu dem Vorschlag zu äußern.

Im Gegensatz zur Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV), dem Pendant für Versicherungsvermittler, hat bei der FinVermV der Bundestag kein Mitspracherecht eingefordert. Nach Annahme durch den Bundesrat muss die Verordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, bevor sie am darauffolgenden Tag in Kraft tritt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion