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Aktualisiert am 27.01.2020 - 15:57 UhrLesedauer: 2 Minuten

Doric: Förderung Erneuerbarer Energien in Gefahr

Ohne Vertrauen in die Förderbedingungen sieht
Ohne Vertrauen in die Förderbedingungen sieht
das EEG alt aus.

Der Parkbetreiber im vorpommerschen Penkun hatte sich dagegen gewehrt, dass er rückwirkend eine geringere Einspeisegebühr erhalten sollte. In seiner Begründung für die Ablehnung (1 BvR 3076/08) weißt das Bundesverfassungsgericht zwar den Vorwurf zurück, bei der Errichtung des Biogasparks sei das Gesetz bewusst umgangen worden. Aufgrund dieser Unterstellung war die entsprechende Passage im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2009  neu geregelt worden, was zu den geringeren Einspeisvergütungen führte. Allerdings bestehe auf den Regelungen des EEG 2004 kein verfassungsrechtlich relevanter Anspruch, so die ernüchternde Folgerung. Denn unabhängig vom klaren Gesetzeswortlaut und Regelungszusammenhang des EEG 2004 sei unklar gewesen – auch aufgrund von Äußerungen des Gesetzgebers – was das Gesetz genau habe regeln sollen. In diesem Fall sei der Gesetzgeber befugt, unzureichende Gesetze auch nachträglich zu ändern, um den gewünschte Regelungsrahmen zu erhalten. Anlagenbetreiber hätten „keinen uneingeschränkten Anspruch auf Aufrechterhaltung des vergütungsrechtlichen Status Quo“. Zwar bemängelt das Gericht „das zögerliche Vorgehen des Gesetzgebers, dem die bestehenden Rechtsunsicherheiten und die missbilligte Praxis des Anlagensplittings jedenfalls seit August 2006 bewusst waren“. Dies sei aber ebenso irrelevant wie die Frage, ob mit der rückwirkend reduzierten Einspeisevergütung die Zielsetzung des EEGs 2009 – die Förderung der erneuerbaren Energien – zur Disposition gestellt wird. Dies stelle, so die Schlussfolgerung des Emissionshauses Doric Asset Finance, die gesamte Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG in Frage. Denn die Förderung erneuerbarer Energien und ihre Verlässlichkeit seien dadurch aufgehoben. Wie bereits von Bundesrat und den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Die Grünen gefordert, müsse das Parlament diese Verlässlichkeit jetzt wieder herstellen. Den Wortlaut der Begründung finden Sie >> hier.

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