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Abmahnung erfolgreich Drei Reiseversicherer verzichten auf zentrale Ausschlussgründe

Pärchen schlürft Cocktails
Pärchen schlürft Cocktails: Alkoholkonsum gilt in manchen Policen als Ausschlussgrund. | Foto: Pexels

Nach Abmahnung durch den Bund der Versicherten (BdV) unterzeichnen die ADAC Versicherung, Europ Assistance und die Bayerische Allgemeine eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Damit Schritt verzichten die Reiseversicherer in ihren Vertragswerken künftig auf unzulässige Ausschlussklauseln, mittels derer sie sich bisher vorbehielten, Leistungen infolge von Alkohol- oder Drogen-Missbrauch während Urlaubsreisen zu verweigern.

 

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„Wir freuen uns, dass die drei Reiseversicherer unserer Forderung nachkommen und auf die beliebig interpretierbare Ausschlussklausel verzichten“, sagt dazu BdV-Vorstand Stephen Rehmke. „Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer können sich ab jetzt auf die Leistungen während ihres Urlaubs verlassen – auch, wenn sie mal einen Drink zu viel hatten.“ 

Von der erfolgreichen Abmahnrunde profitieren sowohl Neu- als auch Bestandskunden. „Für Neuverträge gewähren wir den Versicherern wunschgemäß Aufbrauchfristen, also verlängerte Umsetzungsfristen“, so Rehmke. „Denn während elektronische Dokumente relativ schnell angepasst werden können, ist bei Verträgen in Papierform, die bereits bei Vertrieben und Reisebüros im Umlauf sind, mehr Vorlauf erforderlich.“

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