Dreschers Fondsgedanken Investmentsteuerreform: Flexibles Fondsmanagement versus Steueranreize
Die Investmentsteuerreform beschäftigt dieser Tage auch den Kreis der Asset Manager. Schließlich können sie zukünftig Teilfreistellungen der Erträge deutscher Anteilinhaber für den Fall begünstigen, dass sie die Aktienquoten ihrer Mischfonds in den Verkaufsprospekten auf mindestens 25 Prozent festschreiben und die ihrer Aktienfonds auf mindestens 51 Prozent – taktische Absicherungen bleiben unberücksichtigt. Es gilt, die Flexibilität des Managements gegen steuerliche Vertriebsargumente abzuwägen.
Anbietern mit einer überwiegend deutschen Anteilinhaberstruktur und traditionell höheren Aktienquoten dürfte die Entscheidung im Regelfall leichter fallen als international agierenden Häusern, für die der deutsche Absatzmarkt nur einer unter vielen ist.
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Man darf gespannt sein, wie sich die einzelnen Anbieter in dieser Angelegenheit positionieren. Die Frage Teilfreistellung oder nicht hat das Zeug dazu, sich nicht zum entscheidenden, wohl aber zu einem wichtigen zusätzlichen Selektionskriterium für Investmentfonds zu entwickeln. Dessen ungeachtet sollten sich Banken, Berater und Vertriebe in Erinnerung rufen, dass ihnen eine Steuerberatung im engeren Sinne untersagt ist und dass Fonds trotz fehlender Teilfreistellung dank höherer Erträge in der Nachsteuerbetrachtung besser abschneiden könnten als entsprechend optimierte Produkte. Es empfiehlt sich also, das Thema nicht auf die Spitze zu treiben.
Anleger der Investmenthäuser, die sich auf Satzungsänderungen verständigen, dürfen sich übrigens schon einmal auf eine Flut sogenannter dauerhafter Datenträger einstellen, in denen ihnen die Neuerungen kommuniziert werden.