Dreschers Fondsgedanken Um Kopf und Kragen
Kennen Sie die altertümliche Redewendung, „sich um Kopf und Kragen reden“? Sie spielt ursprünglich auf das Risiko der Enthauptung an (Kragen gleich Hals) und fordert dazu auf, sich nicht durch unvorsichtiges Reden unnötig in Gefahr zu bringen.
Ein Blick auf die jüngst verabschiedete EU-Verordnung zur Definition nachhaltigkeitsbezogener Informationspflichten (2019/2088, greift März 2021), ruft mir diesen Ratschlag in Erinnerung. Denn im Zuge der „Ex-ante-Informationspflichten“, die in die vorvertraglichen Informationen zu integrieren sind, muss ein Finanzmarktteilnehmer, der Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen seiner Investitionsentscheidung berücksichtigt, auch die Art und Weise, wie er das tut und die erwarteten Auswirkungen auf die Rendite darlegen.
Der erste Punkt ist wenig problematisch und nicht mehr als recht und billig. Bei den Auswirkungen auf die Rendite sieht das allerdings schon anders aus. Hier könnte mancher Anbieter und Dienstleister versucht sein, sich zu verkaufsfördernden konkreten Aussagen hinreißen zu lassen, mit denen er sich Haftungsrisiken aussetzt.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Sätze wie „ESG-Filter fördern die Rendite“ oder auch „mindern Risiken und Volatilität“ wollen wohl überlegt sein. Schließlich hat man sich, im Zuge der Produktinformationen und Beratungsdokumentationen, nicht ohne Grund hinsichtlich der Renditeerwartung unverbindlich bis sibyllinisch geäußert.
Warum soll man also dann hier späteren Regressansprüchen Tür und Tor öffnen. Oder anders formuliert: die Auswirkungen nachhaltiger Selektionsfilter auf die Wertentwicklung von Investments sind bisher zu wenig untersucht und die Erkenntnisse zu komplex, als dass sich Berater oder Asset Manager an dieser Stelle ohne Konjunktive und Alternativszenarien einseitig festlegen sollten.
Was die Frage aufwirft, warum der Regulator diese Vorschrift macht. Schließlich sieht er im Umkehrschluss, wenn der Finanzmarktteilnehmer keine Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt, auch lediglich eine klare und knappe Begründung dafür vor. Die nebenbei bemerkt aus unterschiedlichen Gründen ebenso wohlfeil durchdacht und formuliert sein will.
Über den Autor:
Björn Drescher ist Gründer und Chef der Kölner Beratungsgesellschaft Drescher & Cie.