Merger-Experte Kai Lucks
Druck aus China
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Kai Lucks ist Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Mergers & Acquisitions. Foto: Bundesverband Mergers & Acquisitions
Im Dezember verkündete die Europäische Union fast euphorisch den Abschluss der Verhandlungen über das Investitionsabkommen mit China. Der Umsetzung liegen jedoch noch Steine im Weg, ist Kai Lucks vom Bundesverband Mergers & Acquisitions überzeugt.
Ganze sieben Jahre dauerten die Verhandlungen über die Grundlagen zukünftiger Zusammenarbeit zwischen China und Europa, die insbesondere das Wettbewerbsrecht, Marktzugänge, Technologiesicherheit und Arbeitsbedingungen betreffen. Demnach sollen europäische Firmen beim Zugang zum chinesischen Markt etwa bei Cloud-Diensten, Elektromobilität oder in der Finanzindustrie nicht mehr benachteiligt werden. Außerdem sollen die Verpflichtung zu Joint Ventures für einzelne Branchen aufgehoben werden. Für China soll dagegen der Zugang zu Europas Energie- und Batteriemarkt einfacher werden.
China verpflichtet sich dazu, folgende Ziele zu erfüllen:
- Faire Wettbewerbsbedingungen für ausländische Investoren
- Darin explizit eingeschlossen sind die staatseigenen chinesischen Unternehmen
- Ende erzwungener Technologietransfers sowie anderer wettbewerbsverzerrender Praktiken
- Garantien und Erleichterungen für Genehmigungen zugunsten europäischer Unternehmen, insbesondere in Verwaltungsverfahren
- Sicherheit bei gegebenen Genehmigungen zu geschäftlichen Tätigkeiten – somit Verzicht auf diskriminierende und obstruierende Praktiken bei der späteren Geschäftstätigkeit von Unternehmen aus der Europäischen Union (EU) in China
- Verzicht auf wettbewerbsverzerrende Verhaltensweisen, etwa verdeckte Subventionen chinesischer Unternehmen, Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards.
- Insbesondere Verzicht auf selektive Absenkung von Standards, um in konkreten Fällen Aufträge gegenüber EU-Anbietern zu gewinnen.
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Ganze sieben Jahre dauerten die Verhandlungen über die Grundlagen zukünftiger Zusammenarbeit zwischen China und Europa, die insbesondere das Wettbewerbsrecht, Marktzugänge, Technologiesicherheit und Arbeitsbedingungen betreffen. Demnach sollen europäische Firmen beim Zugang zum chinesischen Markt etwa bei Cloud-Diensten, Elektromobilität oder in der Finanzindustrie nicht mehr benachteiligt werden. Außerdem sollen die Verpflichtung zu Joint Ventures für einzelne Branchen aufgehoben werden. Für China soll dagegen der Zugang zu Europas Energie- und Batteriemarkt einfacher werden.
China verpflichtet sich dazu, folgende Ziele zu erfüllen:
- Faire Wettbewerbsbedingungen für ausländische Investoren
- Darin explizit eingeschlossen sind die staatseigenen chinesischen Unternehmen
- Ende erzwungener Technologietransfers sowie anderer wettbewerbsverzerrender Praktiken
- Garantien und Erleichterungen für Genehmigungen zugunsten europäischer Unternehmen, insbesondere in Verwaltungsverfahren
- Sicherheit bei gegebenen Genehmigungen zu geschäftlichen Tätigkeiten – somit Verzicht auf diskriminierende und obstruierende Praktiken bei der späteren Geschäftstätigkeit von Unternehmen aus der Europäischen Union (EU) in China
- Verzicht auf wettbewerbsverzerrende Verhaltensweisen, etwa verdeckte Subventionen chinesischer Unternehmen, Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards.
- Insbesondere Verzicht auf selektive Absenkung von Standards, um in konkreten Fällen Aufträge gegenüber EU-Anbietern zu gewinnen.
Kernbereiche fehlen im Vertrag
Dies klingt gegenüber der täglichen Praxis, die unsere Wirtschaftsvertreter in China erleben, fast umwälzend und stimmt hoffnungsvoll. Eine tiefere Analyse der Vereinbarungen zeigt allerdings, dass die Öffnungen eher schrittweise vollzogen werden und in vielen Bereichen nur Rand-Aktivitäten wie ergänzende Dienstleistungen umfassen. Kernaktivitäten bleiben weiterhin rein chinesischen Unternehmen vorbehalten. So werden Europäer und die westliche Wirtschaft ganz allgemein aus bestimmten Branchen und Wertschöpfungsstufen in China weiterhin ausgeschlossen. Die zentralen und strategisch entscheidenden Bereiche der kritischen Branchen bleiben weitgehend in chinesischer Hand.
Das betrifft insbesondere folgende Sektoren:
- Logistik
- Infrastruktur zur Kommunikation, insbesondere Internet: Betrieb von Netzen und Rechenzentren
- Energieversorgung
- Transport und Logistik
- Wasserwirtschaft
- Entsorgung
- Tourismus
- Landwirtschaft
Für die Überwachung der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen werden auf EU-Seite der Exekutiv-Vizepräsident und auf Seite Chinas der stellvertretende Ministerpräsident zuständig sein. Zudem wird ein Streitbeilegungsmechanismus eingeführt, unter Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigengremiums. Zur Umsetzung von Fragen der nachhaltigen Entwicklung, auch in den Bereichen Arbeit und Klima, wird eine spezielle Arbeitsgruppe eingesetzt.
Die Einigung umfasst eine Zusage beider Seiten, die Verhandlungen über den Investitionsschutz und über die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten innerhalb von zwei Jahren nach Unterzeichnung des umfassenden Investitionsübereinkommens abzuschließen.
Trotz der beschriebenen Lücken und obwohl es keine Aussagen zum Ende der Benachteiligung von EU- Unternehmen bei staatlichen Ausschreibungen, stärkerem Investitionsschutz oder verbindliche Verpflichtungen für Arbeitsbedingungen gibt, überwiegen dennoch die Vorteile für EU- Unternehmen.
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