Die schlechte Entwicklung an den Börsen könnten viele Großaktionäre zum Anlass nehmen, um bei niedrigen Aktienkursen ein Delisting – auch Börsenabgang oder -rückzug genannt – durchzuführen, befürchtet die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Ein Beispiel dafür gebe die Deutsche Wohnen: Die Hauptaktionärin bei der Immobiliengesellschaft GSW habe ein solches Delisting-Erwerbsangebot an den verbleibenden Streubesitz angekündigt. Weitere Gesellschaften könnten demnächst vom Börsenrückzug betroffen sein.

 

 

Angemessener Schutz bei Delisting

Vor allem der Fall rund um Rocket Internet hatte Diskussionen über die Angemessenheit von Abfindungsangeboten an den Streubesitz entfacht. Damals entschied sich die Beteiligungsfirma, rund sechs Jahre nach dem Börsengang für eine Kehrtwende. Aufgrund der Tatsache, dass der Rückkaufpreis pro Aktie erheblich unter dem Ausgabepreis bei Börsengang lag, führte dies zu Ernüchterung und Kritik von Seiten der Anleger. Dabei stellte sich die Frage, ob die Orientierung am umsatzgewichteten Sechsmonatsdurchschnittskurs der Aktien des betreffenden Unternehmens für das Delisting-Angebot einen angemessenen Schutz für Anleger biete.

„Eine eindeutig und klare Antwort hierauf gibt es nicht“, so Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der DSW, denn eines sei klar: Wenn der Großaktionär nur seine Interessen im Blick hat und vor dem Hintergrund bewusst passiver Informationspolitik agiert, dann wird der Minderheitsaktionär schnell zu seinem Spielball. Denn der Großaktionär wird den für sich optimalen Zeitpunkt auswählen, um den freien Aktionären eine möglichst niedrige Abfindung zahlen zu müssen. „Von einem ausreichenden Anlegerschutz kann dann keine Rede mehr sein“, so Jella Benner-Heinacher, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der DSW.