Wegen der Garantievorschrift DWS zieht Riester-Reißleine

Die Regierung ziert sich weiter, die Garantievorschrift für die Riester-Rente abzuschaffen oder zumindest zu lockern. Jetzt zieht die Fondsgesellschaft DWS Konsequenzen und bietet ab 1. Juli 2021 keine derartigen Verträge mehr an. Folgende Produkte seien davon betroffen:
- DWS Riester-Rente Premium
- DWS Vermögenssparplan Premium
- DWS Premiumsparplan für Versorgungsausgleich
- DWS Top-Rente
Bestehende Verträge wolle man aber weiterführen, heißt es weiter. Die auf dem Konzept der Rürup-Rente aufgebaute DWS Basis-Rente Komfort sei von der ganzen Sache nicht betroffen, die können Kunden weiter abschließen.
Als Grund für die gezogene Reißleine nennt die DWS die in Riester-Verträgen vorgeschriebene Garantie auf eingezahlte Beiträge. Sie erweise sich im Niedrigzinsumfeld mehr und mehr als Last, so das Argument. Für Anlagen mit Substanz und Chancen bleibe damit gar kein Platz mehr. Wörtlich lässt die Gesellschaft verlauten:
In ihrem Koalitionsvertrag 2018 hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, zügig die private Altersvorsorge zu reformieren. Allerdings wurde in der nun auslaufenden Wahlperiode keine gesetzliche Änderung eingebracht. Die Entscheidung das Neugeschäft einzustellen, ist daher nötig, um die Interessen zukünftiger Anlegergenerationen zu schützen. Sobald die notwendige Reform durch den Gesetzgeber auf den Weg gebracht wurde, wird die DWS ihre Position und ihren Neuvertriebsstopp umgehend prüfen.
Mehr als 665.000 Riester-Kunden zählt die DWS bislang. Einen ähnlich spektakulären Schritt ging auch schon Konkurrent Union Investment. Dort gibt es ab Juli Riester-Verträge nur noch mit Mindestlaufzeiten von 20 Jahren. Auch dort nannte man als Grund die nicht mehr wirklich darstellbare Garantie.