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E-Mail und Social Media 6 Schritte für das digitale Erbe

Digitale Kommunikation: Ohne E-Mails geht es in vielen Unternehmen Deutschlands kaum noch. Und im Privatbereich werden Messenger-Dienste immer wichtiger.
Digitale Kommunikation: Ohne E-Mails geht es in vielen Unternehmen Deutschlands kaum noch. Und im Privatbereich werden Messenger-Dienste immer wichtiger. | Foto: Pixabay
Margit Winkler, Institut Generationenberatung (IGB)

Nach jahrelangem Rechtsstreit ist nun klar, dass die Gesamtheit aller digitalen Medien zum Nachlass gehören und innerhalb des Testamtens geregelt werden können. (Aktenzeichen: III ZR 183/17) Vorkehrungen bei Vorsorgevollmacht und Testament sind sinnvoll, denn dann bestimmen Sie, was mit Ihren Daten geschieht.

Dies betrifft fast jeden, denn dazu gehört folgendes: Daten auf dem Rechner oder dem Mobiltelefon, E-Mail-Konten, Online-Konten, Chat-Verläufe im Facebook-Messenger oder auf Whats-App, Kommunikation in Fachforen, Zugangsdaten zu Cloud-Diensten, aber auch alle Daten, die auf digitalen Geräten gespeichert sind wie Fotos, Videos, Software oder E-Books.

Der Anspruch der Erben ergibt sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Nutzungsvertrag. Das deutsche Erbrecht macht zudem keinen Unterschied zwischen digitalem Erbe und analogen. Zu dem analogen Bereich gehören Bilder, Schriftverkehr und Briefe, über die selbstverständlich die Rechtsnachfolger bestimmen.

Konsequenzen für Vollmacht und Testament

Auch wenn das Urteil ausschließlich vom Testament ausgeht, sollte jedermann „Daten-Hygiene“ betreiben und rechtzeitig der Vertrauensperson in der Vorsorgevollmacht und dem Erben im Testament die Zugangsdaten mitteilen. In den meisten Fällen handelt es sich um die gleiche Person.

Für bevollmächtigte Person und für Hinterbliebene ist es oft sehr viel einfacher, wenn sie nach Passwörtern von Geld- und E-Mail-Konten nicht lange suchen müssen, sondern die Daten einfach zur Hand haben. Sie können dann die Post von E-Mail-Postfach lesen, Versicherungen informieren, Konten kündigen oder ausstehende Zahlungen leisten. Andernfalls muss man lange recherchieren oder Passwörter zurücksetzen lassen. So wie zum herkömmlichen Briefpostfach ist dieser Zugang wichtig, um handlungsfähig zu sein.

Übernehmen Sie Verantwortung

Wer seinen digitalen Nachlass regelt, übernimmt vor allem Verantwortung für bevollmächtigte Person und für seine Hinterbliebenen.

Gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  1. Digitales Erbe

Entscheiden Sie, welche digitalen Daten vererbt werden sollen und wer diese erhalten soll. Beispielsweise Ihre digitalen Alben und E-Books.

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  1. Zugang zu Informationen

Überlegen Sie, wer Zugang zu Ihren Kommunikationskanälen, wie E-Mail-Konto, Whats-App, Facebook und andere erhalten muss, um im Falle der Krankheit (Vorsorgevollmacht) oder im Falle des Todes (Testament) handeln zu können.

  1. Hinterlegungsort

Neben Passwort-Manager und USB-Stick, ist der Notfallordner und die professionelle  Hinterlegung von Ihren Dokumenten, beispielsweise beim IGB-Service, eine zeitgemäße und komfortable Lösung.

  1. Nachlasskontakt bei Facebook

Hier kann der Nutzer über Kontoeinstellungen die Person eingeben, die sich im Bedarfsfall um das Konto kümmert und ob das Konto nach dem Tod gelöscht werden soll.

  1. Informieren Sie die handelnden Personen

Der Ort der Aufbewahrung muss klar sein. Der Bevollmächtigte und der Erbe müssen unbedingt den Platz kennen, sonst nützt Ihre Vorkehrung nichts. Ausnahme ist der professionelle Hinterlegungs-Service, der automatisch nach Ihren Vorgaben Dritte informiert.

  1. Für Aktualität sorgen

Halten Sie die Kennwörter aktuell. Mal vergisst man ein Kennwort und erstellt ein neues und manchmal macht es aus Sicherheitsgründen Sinn, Kennwörter zu ändern. Bringen Sie alles turnusmäßig auf den neusten Stand.

Persönliche Vorkehrungen

Zu den persönlichen Vorkehrungen gehört in immer stärkerem Maß der digitale Bereich von Handy, über E-Mail und Accounts bei Versandhandel und Kommunikationsplattformen. Überlegen Sie, wer welchen Zugang erhalten soll, wo die Information bereitsteht und wie Sie das aktuell halten.

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