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Eckhard Sauren und Clean Shares „Das H wird sich durchsetzen“

Nutzt Clean-Share-Klassen und bietet sie zugleich auch an: Dachfondsmanager Eckhard Sauren
Nutzt Clean-Share-Klassen und bietet sie zugleich auch an: Dachfondsmanager Eckhard Sauren | Foto: Sauren Fonds-Service

DAS INVESTMENT: Fondsgesellschaften legen inzwischen verstärkt Anteilsklassen ohne Provisionsanteil, sogenannte Clean-Share-Klassen, auf. Holen Sie so etwas in Ihre Dachfonds-Portfolios?

Eckhard Sauren: Am liebsten investieren wir in die institutionellen Anteilsklassen, in denen die Managementgebühr meist noch niedriger liegt als in den Clean Shares. Außerdem können wir da gegebenenfalls noch ein bisschen verhandeln.

Weil Sie so viel Geld mitbringen?

Sauren: Nicht nur. Häufig, wenn ein von uns favorisierter Fondsmanager einen eigenen Fonds neu auflegt, sind wir unter den Erstinvestoren. Wir stellen quasi das Startkapital zur Verfügung, was uns natürlich in eine gute Verhandlungsposition bringt.

Und wenn es keine institutionellen Klassen gibt?

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Sauren: Das passiert selten, aber dann greifen wir auf Anteilsklassen für Privatanleger zurück. Dann geht es uns darum, die niedrigste Netto-Belastung auszuhandeln. Und gegebenenfalls greifen wir dabei auf Clean-Share-Klassen zurück.

Gibt es für Ihre Dachfonds selbst schon Clean Shares?

Sauren: Ja, sie tragen den Zusatz H.

Bei anderen Gesellschaften steht H für währungsgesicherte Klassen. Das verwirrt doch.

Sauren: Wir sind ja generell im Euroraum unterwegs, weshalb wir keine Währungen sichern müssen. Das H steht bei uns für Honorarberater, und nach unseren ersten Eindrücken wird es sich auch als Kennzeichen durchsetzen.

Die H-Klasse könnte auf Provisionen angewiesene Berater in Schwierigkeiten bringen. Die müssen doch immer die günstigste Anteilsklasse anbieten, und das wären dann die Clean Shares.

Sauren: Deshalb steht im Prospekt, dass die H-Anteile nur für unabhängige Honorarberater, Vermögensverwalter und professionelle Endanleger bestimmt sind. Damit sind zum Beispiel Fondsvermittler nach Gewerbeordnung davon ausgeschlossen, sie können dann nach unserer Einschätzung weiter die normalen Anteile für Privatanleger vertreiben.

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