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Eckpunktepapier BMF will elektronische Wertpapiere ermöglichen

Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen ist das Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin.
Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen ist das Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin. | Foto: BMF/Hendel

Die Bundesregierung will das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere öffnen. Das geht aus einem gemeinsamen Eckpunktepapier der Bundesministerien für Finanzen (BMF) und für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hervor. Konkret heißt es darin: Die derzeit zwingende urkundliche Verkörperung von Wertpapieren, die sogenannte Papierform, soll nicht mehr uneingeschränkt gelten. Und weiter: Die Regulierung elektronischer Wertpapiere soll technologieneutral erfolgen, sprich die Begebung elektronischer Wertpapiere soll auch auf einer Blockchain- und Distributed Ledger Technologie (DLT) möglich sein.

Diese Absichtserklärung ist ein Meilenstein auf dem Weg hin zur Digitalisierung des heimischen Finanzmarkts. Verschiedene Institutionen wie Finanzaufsicht Bafin, Bundesbank und Deutsche Börse haben den Vorstoß der Bundesregierung begrüßt. Die Öffnung soll sich dabei zunächst auf elektronische Schuldverschreibungen beschränken. Die Einführung der elektronischen Aktie soll zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht behandelt werden. Der Regelungsaufwand, der dazu notwendig wäre, stünde einer zeitnahen Einführung des elektronischen Wertpapiers entgegen.

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Zudem stellen die Ministerien im Eckpunktepapier die Regulierung des öffentlichen Angebots von Krypto-Token zur Diskussion. Sogenannte Initial Coin Offerings (ICOs) würden Risiken für Anleger bergen und müssten daher reguliert werden.

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