Eckpunktepapier des BMF Was heißt eigentlich „Vertriebsgesellschaften“?
„Gößere Marktakteure wie Pools werden Zulassung als Vertriebsgesellschaft anstreben“
Kann zukünftig jeder bei der Bafin registrierter Ex-34f-Vermittler anderen Vermittlern ein Haftungsdach stellen?
Martin Klein: Nicht jeder dann ehemalige 34f-Vermittler wird ein Haftungsdach stellen können. Dies ist nur für Vertriebsgesellschaften beabsichtigt, die sich weiteren Organisationspflichten unterwerfen müssen. Wie diese Pflichten im konkreten ausgestaltet sind, ist bisher nicht bekannt, die Ministerien haben die Berufsverbände noch nicht in ihre Pläne eingeweiht.
Wird die Tätigkeit damit für einfache Vermittler, die unter Lizenz eines anderen Vermittlers arbeiten, einfacher – weil viele umständliche Nachweise nicht mehr selbst zu erbringen sind und die Regeln etwas laxer als bei traditionellen Haftungsdächern ausfallen?
Klein: Vermittler, die auf eine eigene Erlaubnis verzichten und sich einer Vertriebsgesellschaft anschließen, werden Erleichterungen haben, da sie sich nicht selbständig um den Nachweis der Erfüllung der Aufsichtspflichten bemühen müssen. Solche Erleichterungen gibt es jedoch auch heute schon für 34f-Vermittler. In Paragraf 24 I S. 3 FinVermV ist geregelt: „Sofern der Gewerbetreibende ausschließlich für eine Vertriebsgesellschaft tätig ist, ist er berechtigt, anstelle des Prüfungsberichts nach Satz 1 einen Prüfungsbericht eines Prüfers nach Absatz 3 vorzulegen, der die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Vertriebsgesellschaft zur Einhaltung der sich aus den §§ 12 bis 23 ergebenden Verpflichtungen durch die angeschlossenen Gewerbetreibenden für den Prüfungszeitraum bestätigt; spätestens nach vier Jahren hat der Gewerbetreibende einen Prüfungsbericht nach Satz 1 vorzulegen.“
Eine gegenüber den bisherigen Haftungsdächern laxere Handhabung erwarte ich nicht. Die verschärften Organisationspflichten und ihre Überprüfung sollen ja gerade verhindern, dass Klumpenrisiken entstehen.
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Machen die neuen „Haftungsdächer“ in Form der Bafin-lizensierten Ex-34fler den anderen Haftungsdächern mit voller Bafin-Lizenz nicht Konkurrenz?
Klein: Die neuen Vertriebsgesellschaften könnten in Konkurrenz zu den heutigen Haftungsdächern treten. Sie haben jedoch, wie auch bisher der 34f-Vermittler, nur ein eingeschränktes Produktportfolio und dürfen anders als die Haftungsdächer beispielsweise keine Einzeltitel oder Zertifikate anbieten.
Wie könnte sich das Vorhaben auf die großen Strukturvertriebe auswirken?
Klein: Sollte es zu der im Eckpunktepapier beschriebenen Umsetzung kommen, gehe ich davon aus, dass größere Marktteilnehmer eine Zulassung als Vertriebsgesellschaft anstreben. Dies gilt sowohl für Vertriebs- und Beratungsgesellschaften als auch für Maklerpools.