LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in DeutschlandLesedauer: 2 Minuten

Edelmetall-Experte Dominik Lochmann Neue Obergrenze für Goldkäufe

Die Änderung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie schränkt die sogenannten Tafelgeschäfte ein. Großsparer mit Anlagebeträgen von über 10.000 Euro müssen auch jetzt bereits namentlich von Edelmetallhändlern erfasst werden.

Das neue Gesetz trifft also vor allem Menschen, die kleinere Investitionen tätigen wollen oder Edelmetalle als Geschenk zu Hochzeiten, Taufen oder ähnlichen Anlässen kaufen. Für Goldhändler bedeutet der Gesetzesbeschluss einen erheblichen Mehraufwand an Bürokratie, weshalb mit leicht steigenden Preisen zu rechnen ist.

Wenn bereits Kleinkäufe von zwei 1-Unzen-Goldmünzen, wie dem Krügerrand, eine ausführliche Prüfung der Kunden einschließlich Dokumentation des Personalausweises erfordern, dauern diese Geschäftsvorfälle natürlich länger.

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

In einer Branche, in der vorrangig mit Margen von unter einem Prozent gearbeitet wird, kratzt das an der Rentabilitätsgrenze. Es wird sicherlich einen Trend weg vom anonymen Tafelgeschäft sowie dem Kauf vor Ort und hin zum Onlinehandel geben. Einzelne Händler haben bereits angekündigt, gar keine Tafelgeschäfte mehr anzubieten, sondern nur noch im Versandhandel Edelmetalle verkaufen zu wollen.

Durch die Änderungsrichtlinie soll mehr Transparenz geschaffen und somit die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestärkt werden. Der Anteil an Geldwäschefällen in Verbindung mit dem Handel von Edelmetallen ist laut offiziellen Zahlen jedoch verschwindend gering.

Goldkäufer sind in der Regel klassische Sparer, die Sicherheit in einem wertstabilen Tausch- und Zahlungsmittel suchen und ihr Vermögen durch Gold lediglich diversifizieren möchten.

Autor Dominik Lochmann ist Geschäftsführer der ESG Edelmetall-Service.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion