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Eigenbeitrag anpassen So riestern Sie in der Elternzeit

Mutter mit Baby: In der Elternzeit gibt es staatliche Riester-Förderung zu reduzierten Eigenbeiträgen.
Mutter mit Baby: In der Elternzeit gibt es staatliche Riester-Förderung zu reduzierten Eigenbeiträgen. | Foto: obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG

Frischgebackene Mütter, die für ein, zwei oder mehr Jahre in Elternzeit gehen, sollten weiterhin in ihren Riester-Vertrag einzahlen, rät die Deutsche Vermögensberatung (DVAG). Denn damit beugen sie Altersarmut vor und können von staatlichen Zulagen profitieren – bei einem reduzierten Eigenbeitrag.

Im ersten Elternzeit-Jahr ändert sich bei den Eigenbeiträgen allerdings noch nichts. Obwohl sie mit dem Elterngeld lediglich maximal 67 Prozent ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem vergangenen Jahr beziehen, müssen die Mütter trotzdem mindestens 4 Prozent ihres vorjährigen Bruttolohns einzahlen, um die maximale staatliche Förderung von 175 Euro plus 300 Euro für jedes nach 2008 geborene Kind jährlich zu bekommen. Zahlen sie weniger ein, bekommen sie die Förderung nur anteilig.

Ab dem zweiten Jahr sieht die Sache anders aus, erklärt die DVAG. Dann müssen sparende Mütter nur noch den Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich leisten, um die volle Grundzulage plus die volle Kinderzulage zu erhalten. Wie hoch ihr Elterngeld ist, spielt bei der Berechnung des Eigenbeitrags keine Rolle.

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Wenn es zurück ins Berufsleben geht, dreht sich der Spieß um. Im ersten Jahr reicht noch einmal der Mindestbetrag von 60 Euro, obwohl nun wieder Gehalt gezahlt wird.

Dies gilt selbstverständlich genauso für Väter, die ihre Berufstätigkeit für längere Zeit unterbrechen, um sich um den Nachwuchs zu kümmern.

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