Ein Jahr Kleinanlegerschutzgesetz
„Der effektivste Anlegerschutz ist die Online-Community“
Am 10. Juli ist das Kleinanlegerschutzgesetz ein Jahr alt geworden. Seit einem Jahr gelten Crowdfunding-Plattformen demnach als Finanzanlagenvermittler im Sinne des Paragrafen 34f Gewerbeordnung und haben entsprechende Pflichten. Was hat das für Auswirklungen? Fünf Fragen an Carl-Friedrich von Stechow, Mitgründer von Zinsland, einer Crowdinvesting-Plattform für Immobilienprojekte.