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Ein Jahr nach der P&R-Pleite Vermittler im Fokus der Schadensersatzbegehren

Alexander Pfisterer-Junkert ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner in München
Alexander Pfisterer-Junkert ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner in München | Foto: BKL Rechtsanwälte

Gut ein Jahr ist es her, dass die P&R-Gesellschaften Insolvenz anmelden mussten. Damit wurde die vielleicht größte Pleite im Kapitalanlagebereich der jüngeren Geschichte öffentlich. Rund 54.000 Anleger sehen sich einem Verlust von ca. 3,5 Milliarden Euro gegenüber. Dass sich hieraus juristische Konsequenzen ergeben werden, war bereits vor einem Jahr selbst ohne Glaskugel leicht vorauszusehen.

Aufgrund der komplizierten gesellschaftsrechtlichen Gemengelage bei den P&R-Gesellschaften war schon damals absehbar, dass Anleger versuchen werden, sich vorzugsweise an ihre Vermittler zu wenden - dies vollkommen losgelöst vom offensichtlichen Umstand, dass diese für den hervorgerufenen wirtschaftlichen Fehlschlag selbstverständlich keine Verantwortung trifft.

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Da aufgrund der laufenden Insolvenzverfahren rund um die P&R-Gesellschaften ein Vorgehen gegen die unmittelbar Handelnden aus wirtschaftlichen Gründen riskant erscheint, ist es abermals der Vertrieb, der zur Schadensverlagerung in den Fokus der Anlegeranwälte gerät. Schließlich treffen den Vertrieb – je nach Ausgestaltung des vertraglichen Verhältnisses zum Anleger – teils weitreichende zivilrechtliche Pflichten; zumindest, wenn es um klassische Kapitalanlagen, beispielsweise aus dem geschlossenen Fondsbereich, geht.

Ob die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auch auf die in den P&R-Fällen gegebenen Direktinvestitionen unmittelbar übertragen werden können, bleibt abzuwarten. Dass die Anlegervertreter nicht müde werden, dies gebetsmühlenartig zu behaupten, ist ebenso wenig verwunderlich wie die konträre Haltung der vertriebsvertretenden Anwaltschaft.

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