LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche

Ein Jahr nach der P&R-Pleite Vermittler im Fokus der Schadensersatzbegehren

Seite 2 / 4

Ungeklärte Rechtsfragen

Nach breitenwirksamen Insolvenzen im Kapitalanlagebereich bringen häufig erste Urteile zum konkreten Unternehmen Licht ins Dunkel der Rechtsanwendung und Verantwortlichkeit. Ihnen sind oftmals gemeinsame Tendenzen der Rechtsprechung zu entnehmen, selbst wenn die Urteile noch nicht rechtskräftig sind. Solche Entscheidungen ermöglichen es der beratenden Anwaltschaft erst, gegenüber ihren Mandanten - egal ob Anleger oder Vermittler - die Erfolgsaussichten im konkreten Fall anhand von Fakten und Praxisbeispielen konkreter einzuschätzen - vorausgesetzt jedenfalls, dass die Tendenzen auch eindeutig zu erkennen sind. An dieser Eindeutigkeit mangelt es jedoch derzeit noch.

Erste Urteile machen dem Vertrieb Hoffnung

Positiv stimmte den Vertrieb ein Urteil des Landgerichts Ansbach (Az. 3 O 557/18), das im November 2018 die Klage einer Anlegerin gegen ihren Vermittler zurückwies. Das Gericht erkannte in diesem Zusammenhang, dass es sich beim Bezug der P&R-Investments um eine reine Orderausführung handelte, der Vermittler also lediglich auf Kundenwunsch einen „Kaufauftrag“ an die P&R-Gesellschaften weitergab. Da in einem solchen execution-only-Verhältnis keinerlei Produktaufklärungspflichten für den Vertrieb zu beachten sind, lassen sich aus der grundsätzlich positiven Entscheidung gleichwohl keine verallgemeinerbaren Rückschlüsse für Fälle der Anlageberatung oder Anlagevermittlung ziehen.

Dies änderte sich im Januar 2019 mit einem Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau (Az. 4 O 297/18). Auch hier wurde die Klage auf Schadensersatz abgewiesen. Allerdings musste sich das Gericht hier konkret mit einem Fall der Anlagevermittlung auseinandersetzen. Dem Vorbringen der Klägerin, es habe sich um eine Anlageberatung gehalten, folgte das Gericht hingegen nicht. Schließlich sei es der Klägerin nicht gelungen darzulegen, wie sie die Beklagte über ihre konkreten Anlageziele und -vorstellungen unterrichtet habe.

Tipps der Redaktion