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Frische Ideen für festgefahrene Debatte
Provisionsverbot – für den EU-Finanzvertrieb gibt es auch Alternativen
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Frische Ideen für festgefahrene Debatte Provisionsverbot – für den EU-Finanzvertrieb gibt es auch Alternativen

Smiling business colleagues discussing work in office
Personen diskutieren: Das Provisionsverbot im Finanzvertrieb ist erstmal vom Tisch. | Foto: Imago Images / Westend61

Es war eine kleine Bombe, die die irische EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness da gezündet hatte – und die sich mittlerweile in Rauch aufgelöst hat. Allerdings ist das Thema damit nicht vom Tisch. Aber der Reihe nach: Ende vergangenen Jahres war bekannt geworden, dass die EU-Kommission über ein allgemeines Provisionsverbot im europäischen Finanzvertrieb nachdenkt. Das Provisionsverbot wurde als Teil der Kleinanlegerstrategie diskutiert, die die Kommission auf den Weg bringen will. Der Plan gelangte durch einen Brief von McGuinness an das EU-Parlament an die Öffentlichkeit.

Ihren Beschluss zur Kleinanlegerstrategie hat die EU-Kommission seither mehrmals verschoben. Er soll jetzt am 24. Mai kommen. Um ein allgemeines Provisionsverbot wird es dann allerdings nicht mehr gehen, hat McGuinness bereits klargestellt. Um neue Regeln für den Finanzvertrieb aber sehr wohl. Insofern lohnt es sich, das Thema Provisionsverbot im Auge zu behalten. Denn es ist zwar für diesen Anlauf, aber vermutlich nicht generell ad acta gelegt.

Provisionsdebatte – ein alter Hut

Die Debatte über Provisionen im Finanzvertrieb ist nicht neu. Seit Jahren wird das Für und Wider erörtert, auf deutscher wie auf EU-Ebene. Beide Seiten, Provisionsbefürworter und -gegner, argumentieren interessanterweise mit dem Verbraucherwohl. Viele Verbraucherschützer etwa würden ein Provisionsverbot wohl lieber heute als morgen durchgesetzt wissen. So setzt sich zum Beispiel Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg seit Langem aktiv dafür ein.

 

„In der Verbraucherberatung erleben wir täglich, zu welchem finanziellen Schaden provisionsorientierte Anlageberatung führt“, meint Nauhauser. An Vermittlern, die mit Provisionen arbeiten, sich also von Versicherern oder Fondsgesellschaften ihre Leistung vergüten lassen, will er kein gutes Haar lassen: „Ihre sogenannte Beratung ist Verkauf und daher nicht am Bedarf der Kundinnen ausgerichtet – sondern an der Höhe der Provision.“ Die Rückvergütungen der Produktgeber setzten falsche Anreize. Anlegern gehe so ein erheblicher Teil der möglichen Rendite aus Finanzanlagen verloren.

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Auch die Vermittlerseite argumentiert mit dem Wohlergehen der Verbraucher: Ein Provisionsverbot ginge zulasten vieler Privatanleger, sagt Norman Wirth, Vorstandschef des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Der Verband vertritt die Interessen freier Finanz- und Versicherungsdienstleister in Deutschland. Hiesige Finanzkunden seien es nicht gewohnt, für Beratung gesondert zu zahlen. Grund: Im traditionellen, provisionsbasierten Finanzvertrieb ist die Vergütung für den Berater im Gesamtpreis der Fonds oder Versicherungen enthalten.

„Binnen kürzester Zeit würden gerade die auf eine Beratung angewiesenen Kleinanleger keine persönliche Beratung mehr erhalten“, zeichnet Wirth vor. Er verweist auf die Situation in Großbritannien, wo seit 2012 ein Provisionsverbot für Anlageprodukte gilt. Die britische Finanzaufsicht hatte jüngst eingeräumt, dass sich seit Einführung des Verbots die Qualität der Beratung insgesamt erhöht habe – dass sich jetzt aber fast nur noch wohlhabende Kunden an Finanzberater wendeten.

 

Ein dramatisches Bild entwirft Dirk Schmidt-Gallas. „Ein Provisionsverbot würde zu einem absoluten Mangel an Beratung führen – und dazu, dass ein Großteil der Bevölkerung in 20 bis 30 Jahren massiv in die Altersarmut abrutscht“, prognostiziert der Unternehmensberater des Hauses Simon-Kucher. Er beruft sich auf Studien zum Verbraucherverhalten.

Ganz pragmatisch argumentiert dagegen der Fondsverband BVI. Gerade für Kleinanleger bringe die Provisionsberatung deutliche Vorteile: „Wer viel anlegt, zahlt viel, und wer wenig anlegt, zahlt wenig. Zudem bleibt die Beratung kostenfrei, wenn Sparer nichts kaufen“, heißt es in einem Positionspapier. Der BVI vertritt die Interessen der in Deutschland aktiven Fondsgesellschaften. Die meisten legen Fonds hierzulande so auf, dass beim Verkauf der Vertrieb mitentlohnt wird. Sogenannte Clean Share Classes für Privatanleger, also vertriebsvergütungsfreie Anteilsklassen, sind im Privatkundengeschäft noch rar. Im Versicherungsbereich heißen provisionsfreie Versicherungsverträge Nettopolicen. Diese sind noch ein recht junges Phänomen.

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