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Union-Investment-Manager „Riester-Ausstieg steht bei uns nicht zur Disposition“

Björn Deyer
Björn Deyer: Der Chef für Produkte zur Altersvorsorge bei der Fondsgesellschaft Union Investment erklärt im Interview, was weiterhin für die Riester-Rente spricht. | Foto: Union Investment

DAS INVESTMENT: Die Fondsgesellschaft DWS hat im Juli ihr Riester-Neugeschäft eingestellt, die Deka im November. Folgt Ihr Unternehmen als nächstes diesem Beispiel?

Björn Deyer: Klares Nein! Wir sind mit unserem ersten Riester-Produkt Uniprofirente bereits 2002 an den Markt gegangen. Und unser Engagement bei dieser Form der staatlich geförderten Privatvorsorge fürs Alter steht bei uns nicht zur Disposition. Allerdings bieten wir heute nur noch Riester-Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 20 Jahren an. Denn nur so können wir möglichst viel in den Aktienfonds Uniglobal Vorsorge investieren, den wir nach einem Trendfolgemodell aktiv steuern. Wenn wir unser Riester-Angebot jetzt hingegen ganz einstellen und weitere fünf Jahre auf die dringende Reform warten würden, könnten unsere jungen Kunden nicht mehr den Zinseszinseffekt für sich arbeiten lassen. Das derzeit praktisch unverzinste Sparkonto ist auf jeden Fall keine Alternative für die Altersvorsorge.

Stichwort Riester-Reform: Woran hakt es hier aus Ihrer Sicht?

Nach rund 20 Jahren zeigt das Riester-System Optimierungsbedarf. Als Teil einer Initiative aus Fondsgesellschaften, Versicherern und Bausparkassen präsentierten wir Ende 2019 die aus unserer Sicht fünf wichtigsten Vorschläge für eine entsprechende Reform. Diese scheiterte allerdings an dem Knackpunkt der so genannten Bruttobeitragsgarantie, die das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz für alle Kunden vorschreibt. Aus Gesprächen mit den Beratern in den Volks- und Raiffeisenbanken wissen wir zwar, dass viele Sparer sich weiterhin eine hundertprozentige Garantie für ihr Geld wünschen. Aber wir bemerken bei vielen Menschen auch ein höheres Problembewusstsein dafür, dass ein so hohes Sicherheitsniveau hinsichtlich des Rendite-Risiko-Verhältnisses nicht empfehlenswert ist. Optimal wäre daher ein Nebeneinander von Produkten mit verschiedenen Rendite-Risiko-Verhältnissen.

Wann könnte sich etwas Ihrer Ansicht nach an der 100-Prozent-Garantie ändern?

Möglich wäre das vielleicht noch in diesem Sommer, um Zeit für weitere Schritte zu gewinnen. Denn wir brauchen kein komplett neues System. Die Riester-Rente ist ein ausgesprochen faires Produkt, weil sie über die Zulagen einen hohen Hebel bietet, damit sich auch Geringverdiener eine Altersvorsorge leisten können. Und Riester ist auch wohl kaum insgesamt gescheitert, wenn unsere Kunden, die seit Beginn dabei sind, eine Rendite von etwa 8 Prozent pro Jahr erzielen konnten. Das gilt nach Kosten und ohne Einrechnung der Zulagen. Möglich ist das durch einen hohen Aktienfondsanteils. Er beträgt trotz der Bruttobeitragsgarantie für alle Kunden der Uniprofirente im Durchschnitt aktuell etwa 72 Prozent.

Sie haben die Hoffnung auf ein Comeback der Riester-Rente also noch nicht verloren.

Nein. Denn es passiert ja auch schon etwas in die richtige Richtung. So wird in diesem Jahr das Verfahren zur Vergabe der Riester-Zulagen geändert. Sie werden nicht mehr im Voraus gezahlt, dann erst geprüft und gegebenenfalls später zurückgefordert. Stattdessen fließt das Geld zukünftig nur noch dann, wenn der Anspruch besteht. Damit ist einer der größten Problempunkte unseres Fünf-Punkte-Plans behoben. Das bisherige Verfahren hatte unter anderem im Bankenvertrieb und bei vielen Kunden für Kritik gesorgt, zum Beispiel wenn ein Kunde seinen Anspruch auf Kindergeld verliert und deshalb seine Riester-Kinderzulage wieder zurückzahlen soll.

Wäre für einen Neustart der Riester-Rente ein anderer Name sinnvoll?

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Ein Imagewandel ist sicherlich wünschenswert, aber dafür ist mehr als nur ein neuer Name notwendig. So schildern uns viele Sparer und Bankberater, dass die Riester-Rente viel zu komplex sei. Es wäre deutlich einfacher, wenn es nicht mehr mittelbar und unmittelbar Förderberechtigte gäbe. Stattdessen sollte jeder Bürger einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließen können, den der Staat dann finanziell fördert. Konkret sollte jeder eingezahlte Euro des Sparers mit jeweils 50 Cent bezuschusst werden. Diesen Bonus sollten auch Freiberufler und Selbstständige erhalten, für die ja laut Koalitionsvertrag eine Pflicht zur zusätzlichen Altersvorsorge geplant ist.

Stichwort Koalitionsvertrag: Darin ist auch von einem neuen Standardprodukt zur zusätzlichen Altersvorsorge die Rede. Inwiefern könnte dies das geplante Pan-European Personal Pension Product, kurz Pepp, sein?

Auch beim so genannten Basis-Pepp ist eine Garantie von 100 Prozent der eingezahlten Sparbeiträge vorgesehen, beziehungsweise die Vorschrift, diesen Wert mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erreichen. Wir gehen daher davon aus, dass zumindest vorerst kein Pepp-Produkt an den deutschen Markt kommt. Wenn die Regeln aber noch einmal angepasst werden sollten, würden wir ein solches Angebot auch erneut prüfen. Erstrebenswerter finden wir aber, dass auch klassische Fondssparpläne staatlich gefördert werden. Als ersten Schritt dahin sehen wir ihre Aufnahme in die digitale Rentenübersicht, die im nächsten Winter starten soll. Dort sind auch langfristige Investmentsparpläne enthalten, wenn sie mindestens bis zum Rentenalter des Kunden laufen.

Über den Interviewten:

Björn Deyer ist Leiter des Produktmanagements Vorsorge bei der Fondsgesellschaft Union Investment, die mit klassischen Fonds- und Riester-Sparplänen sowie dem VL-Sparen aktuell 6,3 Millionen Fondssparpläne (2020: 5,7 Mio.) verwaltet und allein etwa 1,8 Millionen Riester-Kunden zählt. Zum Vergleich: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verzeichnete im dritten Quartal vorigen Jahres insgesamt knapp 3,3, Millionen Investmentfondsverträge, die mit Riester-Zulagen und steuerlich gefördert werden.

>>Vergrößern! Grafik: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Das sind aber zusammen erst rund ein Fünftel aller Riester-Verträge, die zu knapp zwei Dritteln Versicherungen sind. Hinzu kommen die auch Wohn-Riester genannte Eigenheimrente und Riester-geförderte Banksparpläne, die rund ein Zehntel beziehungsweise 3,5 Prozent des um stornierte Verträge bereinigten Bestands ausmachen. Den Anteil der ruhend gestellten Verträge, für die im Berichtszeitraum keine Beitragsleistung anfiel, wird laut dem Ministerium auf gut ein Fünftel geschätzt.

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