„Ein später Wechsel bedeutet neue Rechnungsgrundlagen“ So schwer ist es, den Riester-Anbieter kurz vor Rentenantritt zu wechseln
„Die wahrscheinlich niedrigsten Gebühren aller Riester-Fondssparpläne Deutschlands“, mit dieser Aussage werben die Fairr-Riester-Erfinder Jens Jennissen, Alexander Kihm und Ambros Gleißner für ihr Riester-Produkt. Doch die niedrigen Kosten gelten nur für die Ansparphase. Denn das Produkt lässt die Kosten für die Absicherung des sogenannten Langlebigkeitsrisikos außen vor. Die Kunden würden dies erst dann entdecken, wenn sie in Rente gehen.
„In der Rentenphase kann der Riester-Kunde den Anbieter und damit auch dessen Kosten ohnehin neu auswählen," sagt Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen, der in einem Medien-Beitrag für die Fairr-Riester-Rente wirbt. Das ist nicht so einfach, widersprechen Fairr-Kritiker. Schließlich nehme nicht jede Versicherungsgesellschaft so ohne weiteres neue Kunden kurz vor der Verrentungsphase auf.
Wie schwer ist es also wirklich, den Riester-Anbieter gewechselt? Und was denken Vertreter von Versicherungsgesellschaften über Kunden, die einen Fairr-Riester-Vertrag abschließen mit der Überlegung, kurz vor Rentenantritt den Versicherer zu wechseln? DAS INVESTMENT.com hat nachgefragt. Nur zwei Versicherer nehmen keine Wechsler auf
Die Antworten der Gesellschaften fielen einstimmig aus. Unmöglich ist ein Wechsel auf keinen Fall. Das stellte bereits die Stiftung Warentest am Jahresanfang fest. Lediglich zwei Versicherer - Ergo und Saarland - nehmen gar keine Wechsler auf.
Zu lange warten sollten wechselwillige Riester-Kunden allerdings nicht. Denn am Jahresanfang nahmen nach Stiftung-Warentest-Informationen 18 Versicherer solche Kunden auf. Mittlerweile sind es sogar 24 - der Markt scheint also zu wachsen. Doch nur bei zwei Gesellschaften - Debeka und Hanse Merkur24 - ist der Wechsel an keinerlei Bedingungen verknüpft. Andere Versicherer lassen nur Kunden vor einem bestimmten Alter zu. Außerdem muss der Vertrag noch einige Jahre bespart werden, bis es zu einer Rentenauszahlung kommt (siehe Tabelle).
"Die Sterbetafeln werden sich nicht zum positiven verändern"
Einen Fairr-Riester-Vertrag abzuschließen und auf einen späteren Anbieterwechsel zu spekulieren, sei trotzdem eine schlechte Idee. Darin waren sich die von DAS INVESTMENT.com befragten Gesellschaften einig. „Ein später Wechsel bedeutet auch immer neue Rechnungsgrundlagen“, erklärt der Sprecher von Huk-Coburg gegenüber DAS INVESTMENT.com. Insbesondere die Sterbetafeln werden sich vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nicht zum positiven verändern, ist der Versicherungsexperte überzeugt. Daher seien der Anbieter und die Bedingungen bei erstmaligem Abschluss sorgfältig zu prüfen.
Ein Anbieterwechsel sei zwar möglich, gleichwohl aber stets mit Kosten für den Kunden verbunden, bestätigt der Barmenia-Sprecher. Auch die Hannoverische empfiehlt einen Anbieterwechsel „nicht uneingeschränkt“. Eine vorherige individuelle Prüfung hinsichtlich der Kosten beim neuen und alten Anbieter, des Garantiezins des alten Vertrags im Vergleich zum Neuvertrag und der zugesagten Rentenfaktoren sei sinnvoll, so die Unternehmenssprecherin. „Es kann eine sinnvolle Lösung sein, den bisherigen Vertrag beitragsfrei zu stellen und für zukünftige Beiträge einen Neuvertrag bei einem neuen Anbieter abzuschließen“.
"Der Vertragspartner für die Verrentung sollte bereits bei Vertragsabschluss feststehen"
Der Arag-Sprecher weist bei Fairr-Riester zudem auf die Unsicherheit wegen dem fehlenden Versicherungspartner hin.“ Derzeit wäre ein Anbieterwechsel zum Beginn der Rentenphase ohnehin nicht möglich, da es noch keinen Anbieter gibt, der die Verrentung der „Fairr-Riester-Verträge“ übernimmt“, sagt er.
Ähnlich äußert sich die Universa. „Wir empfehlen, bereits beim Abschluss darauf zu achten, dass die lebenslange Versorgung als Zusatzeinkommen durch eine klassische Garantierente mit Überschussbeteiligung oder durch garantierte Rentenfaktoren bei fondsgebundenen Produkten gewährleistet ist“, so der Sprecher. Dabei solle der Vertragspartner für die Verrentung bereits bei Vertragsabschluss feststehen.