Rechtsexperte zum BGH-Urteil
„Eine BSV-Haftungswelle zu Lasten von Maklern wird es nicht geben“
Fälle zahlungsunwilliger Betriebsschließungsversicherer (BSV) beschäftigen bereits seit längerem die Gerichte. Am Mittwoch entschied nun die oberste Gerichtsinstanz, der Bundesgerichtshof (BGH), zugunsten des BSV-Anbieters. Könnte auf die Makler nun eine Klagewelle zukommen? Eher nicht, meint ein Rechtsexperte.
Anwälte verhandeln: Die meisten Makler werden wohl nicht für zahlungsunwillige BSV-Versicherer haften müssen.| Foto: Pexels