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Aktualisiert am 29.01.2020 - 11:10 Uhrin UnternehmenLesedauer: 1 Minute

Eine Milliarde Euro Bilanzsumme und weniger EZB entlastet kleinere Banken durch geringere Gebühren

Von kleineren Banken verlangt die EZB künftig geringere Abgaben, berichtet das „Handelsblatt“. Die Aufseher haben dem Bericht zufolge ihre Gebührenordnung derart angepasst, dass Institute mit einer Bilanzsumme von einer Milliarde Euro oder weniger in den Genuss der günstigeren Gebühren kommen. Rund zwei Drittel der kleineren Geldhäuser würde die Neuregelung betreffen.

Gelten sollen die neuen Abgaben ab der Gebührenperiode 2020. Berechnen will die EZB zudem künftig die tatsächlichen Kosten und zwar im jeweils folgenden Jahr im zweiten Quartal. Für 2020 sollen die Gebühren daher im zweiten Jahresviertel 2021 erhoben werden. Bislang seien die Abgaben auf Grundlage von Schätzungen zustande gekommen.

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Kleinere Banken in Deutschland hatten dem Bericht zufolge die bisherige Gebührenordnung der EZB als zu teuer kritisiert und zudem auf einen hohen Verwaltungsaufwand hingewiesen. Die EZB sei seit Herbst 2014 für die Aufsicht über die großen Banken im Euroraum zuständig, insgesamt 117 Institute, darunter Deutsche Bank und Commerzbank. Die Aufsicht über die kleineren Geldhäuser im Währungsraum teile sich die Zentralbank mit den nationalen Behörden.

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