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in FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten

„Eine persönliche und individuelle Beratung ist nicht für jedermann darstellbar“

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DAS INVESTMENT.com: Das Honorarberater-Gesetz gilt derzeit nur für Finanzanlagen. Einige Branchenvertreter regen an, ein ähnliches Gesetz im Versicherungsbereich einzuführen, da andernfalls ein Berater bei demselben Kunden sowohl Honorar verlangen, als auch Provisionen kassieren könnte. Was halten Sie davon?

Schmidt:
Leider regelt das Honoraranlageberatungsgesetz nicht den Bereich der Versicherungen, das Bausparen sowie Finanzierungen. Im Sinne einer wirklich kundenorientierten Beratung muss eine produktunabhängige, ganzheitliche Finanzberatung angestrebt werden. Ansonsten besteht tatsächlich die Gefahr, dass sich ein Kunde im Bereich der Wertpapier- und Kapitalanlagen einem Honorarberater gegenübersieht und der gleiche Berater ihn im Versicherungsbereich provisionsabhängig berät. Idealerweise würde es nicht eine Zweiteilung im Rahmen eins neuen Gesetzes geben sondern eine übergreifende Regelung unter einem Honoraranlageberatungsgesetz.

DAS INVESTMENT.com: Glauben Sie, dass sich Netto-Tarife am Markt durchsetzen werden?

Schmidt: Die Verpflichtung der Produktgeber Nettotarife auszuweisen, halte ich für absolut zielführend. Denn nur dann ist der Kunde in der Lage, die auf ihn entfallenden Kosten einer Honorarberatung mit den Kosten eines provisionsorientierten Angebots zu vergleichen. Dies gilt auch für die Möglichkeit, Produkte objektiv miteinander zu vergleichen. Bei Einführung echter Nettotarife, würde vielen Verbrauchern klar werden, dass der herkömmliche Provisionsvertrieb alles andere als umsonst ist, sondern in Wirklichkeit enorme Kosten verursacht. Die Verschleierung der tatsächlichen Kosten, wie sie heute oft praktiziert wird, hätte ein Ende.

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