Einem BGH-Urteil sei Dank Stadtsparkasse München kündigt 28.000 Sparverträge
Die Stadtsparkasse München hat diese Woche rund 28.000 Kunden per Schreiben mittgeteilt, dass ihre Prämiensparverträge zum Jahresende auslaufen. Noch einmal 15.000 weiteren Kunden steht eine Kündigung in den kommenden Jahren bevor. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuerst darüber berichtet. Die meisten dieser Verträge seien in den 1990er-Jahren geschlossen worden, die Renditen daher nicht mehr zeitgemäß, sagt so Fleischer, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse gegenüber der Zeitung. Außerdem beabsichtige das Institut, ab 1. Oktober von Neukunden mit Guthaben von mehr als 100.000 Euro auf Giro- oder Cashkonto Strafzinsen zu verlangen.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Die Stadtsparkasse ist nicht das erste Institut aus dem Sektor, das solche Maßnahmen ergreift. Aber die Münchner sind das bislang größtes kommunale Finanzinstitut, das solche Schritte einleitet. Als Grund nennt Fleischer dem Bericht zufolge die anhaltenden Niedrigzinsen der EZB. Deswegen sei es immer schwerer, Geld mit dem klassischen Zinsgeschäft zu verdienen. Die Stadtsparkasse München stützt sich bei dem Vorgehen auf einen Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) von Mai 2019. Der BGH hatte die Bedingungen entsprechend angepasst, dass Sparkassen ihren Kunden kündigen dürfen.