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Eingriff in Vertragsfreiheit und Privatautonomie Ex-Verfassungsrichter hält Bargeld-Obergrenzen für verfassungswidrig

Lesedauer: 1 Minute

Beschränkungen von Bargeldzahlungen sind verfassungswidrig, findet der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bezeichnete der Ex-Verfassungsrichter entsprechende Pläne als „nicht gerechtfertigte Eingriffe in Freiheitsrechte, nämlich in die Vertragsfreiheit und Privatautonomie“. Die Freiheitswahrnehmung der Bürger dürfe nicht total erfasst und registriert werden, so Papier.

Eine Bargeldobergrenze zusammen mit dem Zwang, auf elektronisches Bezahlen zurückgreifen zu müssen, bedeuteten einen „kräftigen Schritt hin zur weiteren Reglementierung, Erfassung und verdachtslosen Registrierung“, so Papier weiter. Es fehlten letzte Beweise, dass solche Beschränkungen zum Schutze des gemeinen Wohls wirklich geeignet und erforderlich seien.

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