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Einkommen fürs Auskommen Das bietet die SBU der Helvetia

Jens Patze, Produktmanager bei der Helvetia Leben
Jens Patze, Produktmanager bei der Helvetia Leben

IM ERNSTFALL HARTZ IV – so sieht die Realität vielfach aus, wenn Erwerbstätige berufsunfähig werden. Der Grund: Die Erwerbsminderungsrente reicht im Regelfall nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Denn sie liegt im Schnitt bei 660 Euro – und damit knapp 1.300 Euro unter dem deutschen Durchschnitts- Nettoeinkommen. „In der Konsequenz führt das niedrige Niveau der Erwerbsminderungsrente dazu, dass 99 Prozent derer, die eine halbe Erwerbsminderungsrente beziehen, zusätzlich die staatliche Grundsicherung beantragen müssten“, bilanziert Jens Patze, Produktmanager bei der Helvetia Leben. Eine solide Absicherung des Risikos Berufsunfähigkeit ist daher enorm wichtig. Eine Möglichkeit bietet dafür seit April die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Helvetia Leben, die in den drei Varianten SBU, SBU Start und WorkLife  SBU angeboten wird.

ABSCHLUSS AB DEM 15. LEBENSJAHR

Der Abschluss ist ab einem Alter von 15 Jahren bis – je nach Beruf – maximal 62 Jahren möglich. Bis maximal 60 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens sind versicherbar. Bei der als Direktversicherung konzipierten WorkLife SBU beträgt die Obergrenze aufgrund der steuerlichen Behandlung bis zu 75 Prozent von maximal 90.000 Euro Jahres Bruttoeinkommen.

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