FPSB-Deutschland-Chef Einspruch gegen Doppelbesteuerung lohnt sich
Am 1. Januar 2005 reformierte der Gesetzgeber die Besteuerung der gesetzlichen Altersvorsorge. Der Grund: Damals hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rente im Vergleich zu anderen Altersvorsorgeformen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Seitdem stellt der Staat sukzessive auf die nachgelagerte Besteuerung der gesetzlichen Rente um. Allerdings sind viele Experten überzeugt davon, dass es durch die neue Regelung zu einer Doppelbesteuerung kommt. Das heißt, dass die aus dem bereits versteuertem Einkommen resultierenden Rentenbeiträge in der Auszahlphase erneut besteuert werden. Das jedoch wäre verfassungswidrig.
Künftige Ruheständler am stärksten betroffen
Da aufgrund der schrittweisen Umstellung bis zum Jahr 2040 ein immer größerer Anteil aus der gesetzlichen Rente nachgelagert besteuert wird, der steuerpflichtige Anteil an der Rente also steigt, nimmt die Wahrscheinlichkeit einer doppelten Besteuerung zu. Zwar kann es auch Menschen treffen, die schon in den vergangenen Jahren ihr Erwerbsleben hinter sich gelassen haben. Vor allem betroffen sind aber diejenigen, die in den kommenden Jahren ihren Ruhestand antreten werden
Allerdings ist es im Einzelfall nicht ganz trivial festzustellen, ob nach der Reform des Alterseinkünftegesetzes eine zweifache Besteuerung vorliegt oder nicht. Ein Finanzmathematiker und ein Steuerberater haben sich dennoch der Herausforderung gestellt, dies nachzuweisen. Im Frühjahr dieses Jahres gaben sie bekannt, dass sie eine Rechenformel gefunden haben, mit der sich beweisen lässt, dass eine Doppelbesteuerung vorliegt.
Hallo, Herr Kaiser!
Diese Formel könnte Einfluss auf die derzeit laufenden Musterklagen vor dem Bundesfinanzhof haben, die auch vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden. Dabei geht es darum festzustellen, wann eine solche zweifache Besteuerung vorliegt und in welchen Fällen diese möglicherweise geringfügig ist und damit als hinnehmbar erachtet wird.
Entscheiden die Richter für die Kläger, dann sollten Rentner vorbereitet sein. Hat ein Ruheständler die Vermutung, dass auch seine Rente betroffen ist, sollte er auf jeden Fall gegen Steuerbescheide, die er bekommt, Einspruch einlegen. Denn damit könnten die Steuerbescheide nachträglich zu Gunsten des steuerpflichtigen Rentners geändert werden. In manchen Fällen dürfte es durchaus um einige Tausend Euro gehen. Zudem ist es wichtig, sämtliche Steuerbescheide, also auch die aus dem aktiven Berufsleben, aufzubewahren.
Einfach ist es aber nicht, die mögliche Doppelbesteuerung nachzuweisen, selbst wenn die laufenden Klagen Erfolg haben sollten. Und auch um einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen, braucht es ein gewisses Hintergrundwissen über die entsprechenden Fristen und in welcher Form dies geschehen muss. Aus diesem Grund kann es hilfreich sein, einen Experten aufzusuchen, der sich mit solchen Themen auskennt.
Über den Autor: Rolf Tilmes ist Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland) und akademischer Leiter für Finanzen und Vermögensmanagement (Academic Director Finance & Wealth Management) an der EBS Executive School in Oestrich-Winkel.