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Einstweilige Verfügung gegen Universal-Investment

Lesedauer: 1 Minute
Das Landgericht Frankfurt hat eine einstweilige Verfügung gegen Universal-Investment verhängt: Die Fondsgesellschaft darf nicht mehr behaupten, „die von Johannes Gerlinger behauptete Höhe der Umschichtung beim Fonds Europa-Actio-Matrix-Universal sei nicht auch nur annähernd zutreffend“.

Gerlinger ist Geschäftsführer von Toros, einer Gesellschaft, die sich dem Anlegerschutz widmet. Nach deren Einschätzung hat Equinet – die Beratungsgesellschaft des 2006 aufgelösten Aktienfonds – das Portfolio zu oft umgeschichtet und so hohe Kosten erzeugt. Universal hatte das in Medienberichten bestritten.

Für Toros ist die einstweilige Verfügung nur ein Teilerfolg. Die Anlegerschützer können nach wie vor nicht beweisen, dass die Fondsrendite unter den Umschichtungen gelitten hat. 
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