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Einzeln oder am Stück? Dachfonds und Fonds-Vermögensverwaltung im Vergleich

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Aus der FVV fließen hingegen immer wieder Steuern ab. Wir haben das in einem Modell durchgerechnet (Kasten unten). Man könnte das auch als Steuerstundung bezeichnen. Der Vorteil wird noch einmal stärker, wenn es sich um eine Altersvorsorge handelt und der Anleger den Fonds erst als Rentner verkauft. Je nach Rente hat er dann vielleicht einen persönlichen Steuersatz unter dem Abgeltungssatz von 25 Prozent. Dann hat er nicht nur gestundet, sondern am Ende sogar gespart.


Modelle im Steuervergleich

Unser stark vereinfachtes Modell in dem Kasten unten vergleicht einen theoretischen Dachfonds mit einer Vermögensverwaltung mit Investmentfonds (VVI) in steuerlicher Hinsicht. Und das sind die Kriterien:

  • Es handelt sich um Aktienanlagen, damit sind 30 Prozent der Gewinne steuerfrei
  • Sparerfreibetrag ist nicht vorhanden, Kirchensteuer wird nicht fällig
  • Die Anlage dauert zehn Jahre und wird dann verkauft
  • Die Renditen vor Kosten wechseln sich ab: Auf ein Jahr mit plus 18 Prozent folgt ein Jahr mit minus 5 Prozent und umgekehrt. Das ergibt eine Rendite von 5,9 Prozent vor Kosten
  • Die Ausschüttung beträgt 3 Prozent im Jahr und wird wieder angelegt, Vorabpauschalen werden damit nicht fällig
  • Jedes Jahr werden 15 Prozent des Portfolios umgeschichtet. Der Gewinn dieser Positionen beträgt immer 20 Prozent.
  • Ausschüttungen und Umschichtungen aus Gründen der Einfachheit immer zum Jahresende
  • Die Kosten belaufen sich auf 1,2 Prozent im Jahr. Bei der VVI entnehmen wir etwas mehr aus dem Vermögen und versteuern den darin enthaltenen Gewinn. Dabei berücksichtigen wir bereits versteuerte Dividenden und Kursgewinne aus der Umschichtung
  • Die Steuerlast für die VVI ergibt sich aus Salden, in denen Gewinne und Verluste schon aufgerechnet sind
Quelle: DAS INVESTMENT, eigene Simulation

Ganz anders sieht es aus, wenn noch Freibetrag vorhanden ist. Dann ist es gar nicht so schlecht, wenn bei jeder Umschichtung in der FVV schon ein Stück steuerpflichtiger Gewinn entsteht. Das verhindert, dass der Freibetrag jedes Jahr ungenutzt verfällt. Und am Ende ist es gar nicht mehr so viel, was dann noch zu versteuern ist. Der Dachfonds ist hingegen locker in der Lage, mit den über Jahre angesammelten Gewinnen im Verkaufsjahr den Freibetrag zu zerlegen. Solche Feinheiten sind im Vorfeld zu klären.

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