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Einzeln oder am Stück? Dachfonds und Fonds-Vermögensverwaltung im Vergleich

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Ebenso wie die Gebühren. Wobei sich die Sätze bei Dachfonds und FVV durchaus ähneln. Die Schmerzgrenze liegt meist bei 2 Prozent im Jahr, üblich sind eher 1 bis 1,5 Prozent. Jeder Beteiligte bekommt sein Stück vom Kuchen, und am Ende ist vieles Verhandlungssache. Das wollen wir an dieser Stelle nicht weiter vertiefen. Denn der Unterschied ist, wie die Kosten steuerlich ins Gewicht fallen.

Bei der FVV nämlich gar nicht. Entgegen früherer Regelungen können Anleger die meist separat zu zahlenden Verwaltungsgebühren nicht mehr von den Gewinnen absetzen. In unserem Rechenmodell haben wir sie immer zum Jahresende aus dem angelegten Vermögen entnommen. Dabei sind natürlich auch Gewinne enthalten, die im Augenblick der Entnahme steuerpflichtig sind. Es ist alles nicht ganz einfach.

Bei Dachfonds dagegen schon. Denn hier zieht die Fondsgesellschaft die Kosten jeden Tag anteilig vom Inventarwert ab. Damit drücken sie direkt den zu versteuernden Gewinn. Ein klarer Vorteil.

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Unterschiede gibt es auch bei der sogenannten Steuerfreistellung. Laut dem frisch renovierten Steuergesetz sind 30 Prozent aller Gewinne aus Aktienfonds steuerfrei. Bei Mischfonds sind es 15 Prozent. Festgemacht ist das an den dauerhaften Mindestaktienquoten im Portfolio, 50 Prozent bei Aktien- und 25 Prozent bei Mischfonds. In einer FVV wird jeder Fonds einzeln betrachtet und entschieden.

Bei Dachfonds sind mehrere Varianten erlaubt. Unter anderem kann der Betreiber täglich die Aktienquoten aus den Zielfonds nehmen und zu einer Gesamtaktienquote zusammenfassen. Liegt die dauerhaft unter den vorgegebenen Marken, ist das ein Nachteil. Denn dann werden auch enthaltene Aktienfonds komplett besteuert – mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen. Während zum Beispiel auch in einer sehr defensiven FVV reine Aktienfonds enthalten sein können – und dann entsprechend für sich betrachtet Steuerrabatt genießen.

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