LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Studien & UmfragenLesedauer: 2 Minuten

Rund 2.000 Sanktionen gegen Vermittler Eiopa zieht Resümee zu IDD-Verstößen

Beratungsgespräch
Beratungsgespräch: Seit Anwendungsbeginn der IDD haben nationale Aufsichten knapp 2.000 Regelverstöße dagegen geahndet. | Foto: imago images / Imaginechina-Tuchong

Die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa hat analysiert, wie häufig Vermittler gegen die europäische Richtlinie IDD (Insurance Distribuation Directive) verstoßen und deswegen eine Strafe kassiert haben. Laut dem Bericht, den Eiopa jetzt vorlegte, haben nationale Aufsichtsbehörde aus acht europäischen Ländern von IDD-Start im Februar 2018 bis Ende 2019 insgesamt 1.923 Mal Sanktionen gegen Versicherungsvermittler festgelegt. Von diesen entfielen allein 1.588 auf Vermittler aus Deutschland.

Europäischer Versicherungsmarkt heterogen

Rund drei Viertel der Fehltritte seien Verstöße gegen Artikel 10 der IDD gewesen. Dieser fordert unter anderem, dass Versicherungsvermittler eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben müssen. Ist das nicht der Fall, droht der Verlust der Vermittlerlizenz. In rund der Hälfte der sanktionierten Fälle mussten in der Tat Vermittler ihre Vermittlerlizenz zurückgeben. In weiteren 40 Prozent sollten sie eine Strafzahlung leisten.

Dass laut Eiopa vor allem deutsche Vermittler für IDD-Verstöße zur Ordnung gerufen wurden, liegt allerdings nicht daran, dass diese die Regeln besonders lax nehmen. Vielmehr offenbaren sich Unterschiede in der Handhabung: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), die den Eiopa-Bericht zusammengefasst hat, räumt ein: Die Zahlen der einzelnen Länder ließen sich nicht miteinander vergleichen. Der europäische Versicherungsmarkt sei sehr heterogen. Die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten handhabten Verstöße außerdem unterschiedlich. 22 Staaten hätten für IDD-Verstöße sogar noch gar keine Sanktionen gegen Vermittler verhängt. Das hängt möglicherweise auch damit zusammen, dass laut Eiopa einige Länder die Richtlinie erst 2019 oder 2020 in nationales Recht umgesetzt haben.

AfW sieht sich bestätigt

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

In Deutschland unterliegen erlaubnispflichtige Versicherungsvermittler dem Gewerberecht. Sie werden anstelle der zentralen Finanzaufsichtsbehörde Bafin von den regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) beaufsichtigt. Dementsprechend sind die IHKs auch gehalten, Verstöße zu ahnden und Sanktionen gegen Vermittler der europäischen Eiopa zu melden.

Das habe in den vergangenen Jahren offenbar gut funktioniert, freut man beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW angesichts des Eiopa-Berichts. Der Verband vertritt die Interessen hiesiger Vermittler. „Für uns zeigt das Ergebnis aber eines: Die Aufsicht über die Versicherungsvermittler funktioniert. Die zuständigen IHK sorgen dafür, dass in Deutschland europaweit das mit Abstand strengste Aufsichtsregime herrscht“, sagt AfW-Vorstand Norman Wirth zum Ergebnisbericht von Eiopa.

Beim AfW nimmt man den Bericht zum Anlass, eine schon häufig formulierte Forderung zu erneuern: Die Aufsicht über Gewerbevermittler-Betriebe solle in der Zuständigkeit der IHKs verbleiben – denn deren Aufsicht habe sich bewährt. Der AfW bezieht sich auf politische Pläne, die Aufsicht über Finanzanlagevermittler und Honorar-Finanzanlagenberater an die Bafin zu übertragen. Aktuell werden diese Vermittler von IHKs und regionalen Gewerbeämtern kontrolliert. „Der AfW befürwortet eine einheitliche Aufsicht über die Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler bei den IHKen und lehnt eine Verlagerung zur Bafin ab“, bekräftigt der AfW seine Position.   

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion