LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten

"Ekstatisches Polieren von Gartenzwergen" Sinnlose Gesetze?: Mathematiker verteidigt Fairr-Riester

Seite 2 / 2

„Schön mal am Gesetz vorbei argumentiert“

Doch die Geschichte hat einen Haken. Denn solche Produkte gibt es in Deutschland nicht. Und das aus gutem Grund: Es ist nämlich verboten. Denn laut dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) ist ein Anschlussversicherer für Anbieter von Rentenprodukten Pflicht.

Entsprechend empört zeigen sich Versicherungsexperten, die die Fairr-Riester-Diskussion in den Medien verfolgt haben. „Und schön mal am Gesetz vorbei argumentiert“, twittert Hauke Simonsen unter dem Hashtag #Mediengau. „Ob Fairr-Berater und Math.-Prof. Schade das Gesetz kennt?“ fragt Markus Rieksmeier.

Die Gesetzgebung ist nicht „wünsch Dir was“

Ja, das tut er - und weist in seinem Beitrag sogar darauf hin. „Schade also, dass mit Verweis auf das AltZertV überhaupt ein Anschlussversicherer verpflichtend ist“, schreibt der Aktuat. „Ein Riester-Auszahlplan mit definiertem Endalter könnte durchaus eine spannende alternative Riester-Gestaltung sein.“

„Exakt: VERPFLICHTEND! Weil das AltZertG es vorschreibt!“, echauffiert sich der Versicherungsbote-Leser Sebastian Berger. „Und? Wo ist der? Was bildet sich fairr eigentlich ein?“

Die Gesetzgebung sei nunmal nicht „wünsch Dir was“, so Berger weiter. Und wenn ein Riester-Anbieter wie Fairr dagegen verstoße, dürfe der Kunde die Suppe wieder auslöffeln. „Schade! Mal wieder voll daneben!“

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion