"Ekstatisches Polieren von Gartenzwergen" Sinnlose Gesetze?: Mathematiker verteidigt Fairr-Riester
„Schön mal am Gesetz vorbei argumentiert“
Doch die Geschichte hat einen Haken. Denn solche Produkte gibt es in Deutschland nicht. Und das aus gutem Grund: Es ist nämlich verboten. Denn laut dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) ist ein Anschlussversicherer für Anbieter von Rentenprodukten Pflicht.
Entsprechend empört zeigen sich Versicherungsexperten, die die Fairr-Riester-Diskussion in den Medien verfolgt haben. „Und schön mal am Gesetz vorbei argumentiert“, twittert Hauke Simonsen unter dem Hashtag #Mediengau. „Ob Fairr-Berater und Math.-Prof. Schade das Gesetz kennt?“ fragt Markus Rieksmeier.
Die Gesetzgebung ist nicht „wünsch Dir was“
Ja, das tut er - und weist in seinem Beitrag sogar darauf hin. „Schade also, dass mit Verweis auf das AltZertV überhaupt ein Anschlussversicherer verpflichtend ist“, schreibt der Aktuat. „Ein Riester-Auszahlplan mit definiertem Endalter könnte durchaus eine spannende alternative Riester-Gestaltung sein.“
„Exakt: VERPFLICHTEND! Weil das AltZertG es vorschreibt!“, echauffiert sich der Versicherungsbote-Leser Sebastian Berger. „Und? Wo ist der? Was bildet sich fairr eigentlich ein?“
Die Gesetzgebung sei nunmal nicht „wünsch Dir was“, so Berger weiter. Und wenn ein Riester-Anbieter wie Fairr dagegen verstoße, dürfe der Kunde die Suppe wieder auslöffeln. „Schade! Mal wieder voll daneben!“