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Elektronische Signaturen Diese EU-Verordnung bringt Schub ins Online-Geschäft

Der Geschäftsführer bei Web ID Solutions erwartet, dass von den jetzt ermöglichten vereinfachten Abläufen Unternehmen und Nutzer profitieren.
Der Geschäftsführer bei Web ID Solutions erwartet, dass von den jetzt ermöglichten vereinfachten Abläufen Unternehmen und Nutzer profitieren. | Foto: WebID Solutions GmbH

Praktische Abläufe in den EU-Volkswirtschaften werden noch enger verzahnt. Wer über die EU-Datenschutz-Grundverordnung schimpft oder sich über zu viel Regulierung aus Brüssel ärgert, dürfte nun Grund zur Freude haben: die EIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste sorgt für eine europaweite Anerkennung von elektronischen Signaturen. Sie ist zwar bereits seit dem Frühherbst 2018 in Kraft, findet aber erst jetzt ihren Weg an die Öffentlichkeit.

Worum geht es? Die EIDAS-Verordnung (Electronic IDentification, Authentication and trust Services) regelt die Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste. Alle EU-Staaten sind nun verpflichtet, elektronische Identifizierungssysteme aus anderen Mitgliedstaaten anzuerkennen. Deutschland und Italien waren die ersten Staaten, die ihr Anmeldeverfahren abgeschlossen haben. Damit bringt die EIDAS-Verordnung rechtliche Klarheit und Vorteile für alle Marktteilnehmer in Europa, inklusive den Vertrauensdiensten, Finanzunternehmen, aber auch Kunden.

Weniger Papier und Milliardeneinsparungen

Die EU-Kommission schätzt, dass durch die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungssysteme Wirtschaft und Verwaltung jährlich mehr als 11 Milliarden Euro einsparen können. Möglich wird dies dadurch, dass beispielsweise mit der zunehmenden Verbreitung von QES auf europäischer Ebene Abläufe drastisch verkürzt werden können, aber auch Kosten für Papier, Druckertoner, Porto und Verpackungen eingespart werden können. Schließlich werden elektronische Prozesse dann auch konsequent digital absolviert – ohne Medienbrüche.

Vor der Verordnung wurden nationale elektronische Identifizierungssysteme eines Landes in anderen Mitgliedstaaten nicht anerkannt. Deutsche konnten also auf diesem Wege kein Bankkonto in Spanien eröffnen oder Verträge mit einer qualifizierten Signatur digital unterzeichnen. Mit EIDAS können Unternehmen und Bürger aller Mitgliedsstaaten nun auf digitalem Weg – etwa mit einem Smartphone – sich auf Finanzportalen registrieren und etwa mit Aktien handeln, Bankkonten eröffnen oder eben elektronische Verträge unterschreiben. Praktische Verfahren, die für den Alltag von Unternehmen und Privatpersonen wichtig sind, werden nun immer stärker über die Grenzen hinweg verzahnt.

Dienstleister können grenzenlos arbeiten

Vor allem aber hat die neue EU-Verordnung auch Hürden für die Anbieter abgebaut. Ihre Dienstleistungen endeten bislang an den Landesgrenzen – trotz fortschreitender Digitalisierung. Nun können sie die Vorteile des Binnenmarktes besser ausschöpfen, ohne gleich eine Tochtergesellschaft in dem jeweiligen Land zu unterhalten.

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Mit EIDAS können sich die Dienstleister europaweit zertifizieren lassen. Auf diese Weise haben digitale Identitäten nun auch europaweit Geltung. Dabei werden jedoch nicht die verschiedenen Systeme harmonisiert, sondern sie erhalten gegenseitige Anerkennung und Gültigkeit. Die Verordnung erweitert also die Einsatzmöglichkeiten und den Kundenkreis für Vertrauensdienste EU-weit.

Vielfältige Vorteile für Unternehmen

Wir erwarten aber auch einen Boom für jene Branchen, die die qualifizierte elektronische Signatur (QES) besonders verwenden, allen voran Banken und Fintechs: Beispielsweise kann ein deutscher Finanzdienstleister von Frankfurt aus Italienern online Kredite für die Finanzierung ihrer Produkte oder Dienstleistungen ausstellen. Praktisch gesehen freilich mit der Hilfe eines Vertrauensdienstes und den bestmöglichen QES-Prozessen und -Schnittstellen.

Endkunden benötigen über ihr Smartphone hinaus keine speziellen Geräte, um solche Dienstleistungen zu nutzen. Aus Brüssel kommt unfassbar viel Bürokratie. Doch diese Verordnung wird den digitalen Binnenmarkt weiter beleben und den Wettbewerb etwa zwischen den Finanzdienstleistern ankurbeln. Zwangsläufig werden sich die besten Lösungen europaweit durchsetzen. Denn nun ist es rechtlich nicht mehr relevant, in welchem Land sich ein Service-Anbieter befindet.



Über den Autor

Frank S. Jorga ist Gründer von Web ID Solutions. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben Innovations- und Marktführer bei Video-Identifikationen mit der größten Kundenanzahl bei großen Banken und bietet seit Jahren auch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) an, die rechtlich einer Unterschrift per Hand gleichgestellt ist. Nun sind diese Produkte auch EU-weit anerkannt, denn Web ID arbeitet bei QES mit den von der Verordnung erfassten zertifizierten Vertrauensdiensten zusammen. Der Dienstleister, der in Solingen ein bis zu 400 Personen starkes Hochsicherheits-Identcenter betreibt, kann nun in ganz Europa Nutzer sicher identifizieren und Dokumente elektronisch signieren.

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