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Von in BaFinLesedauer: 5 Minuten
Symbolbild zum Thema Insolvenz
Von der Pleite des Digitalversicherers Element könnten tausende Kunden böse überrascht werden. | Foto: Imago Images / Bihlmayerfotografie
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Das Amtsgericht Charlottenburg hat wie erwartet das endgültige Insolvenzverfahren über das Insurtech Element Insurance eröffnet. Ursache ist die Überschuldung des Unternehmens. Versuche im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens, den 2017 gegründeten White-Label-Versicherer aus Berlin in Form einer Bestandsübertragung oder Teilbestandsübertragung noch zu retten, sind gescheitert.

Unbekannte Lehren aus Element-Fall

Die Bafin werde aus dem Fall Lehren ziehen, sagte Bafin-Präsident Mark Branson schon im Januar – welche genau das sein werden, ließ er offen. Das Insurtech hatte seit Oktober 2017 eine Bafin-Zulassung als Schaden- und Unfallversicherer. Gemessen an den verdienten Bruttobeiträgen zählt die Aufsicht die Berliner immerhin zu den „mittelgroßen Versicherern“ unter ihrer Aufsicht. 

Das Unheil hatte Ende Dezember mit einem von der Bafin ausgesprochenen Neugeschäftsverbot begonnen, nachdem der wichtigste Rückversicherer von Element, die Hannover Rück, abgesprungen war. Kurze Zeit später beantragte die Bafin das vorläufige Insolvenzverfahren.

Nur noch 320.000 betroffene Verträge

Gestern meldete sich die Aufsichtsbehörde erneut zu Wort. Nachdem bisher meist von 400.000 Versicherungsverträgen die Rede war, nannte die Behörde jetzt die Zahl von 320.000 Verträgen im Bestand, darunter insbesondere Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen sowie Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. „Inzwischen ist diese Zahl niedriger, weil viele Versicherte bereits nach Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ihre Verträge gekündigt haben“, so die Bafin.

Die Behörde weist jetzt darauf hin, dass die allermeisten Versicherungsverträge durch den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens automatisch am 1. April um 24 Uhr enden werden. Die grundsätzliche Möglichkeit für die Versicherten, ihre Verträge vorher außerordentlich zu kündigen, bleibt bestehen, so die Finanzaufsicht. Auf diese Möglichkeit hatte die Bafin Element-Kunden im Februar hingewiesen und prompt Kritik von Verbraucherschützern kassiert. Der Hinweis sei viel zu spät erfolgt.

Bis zu 20.000 Schadenfälle noch nicht reguliert

Aktuell betont die Bafin einmal mehr: „Die Betroffenen sollten (...) schnellstmöglich prüfen, ob sie alternativen Versicherungsschutz benötigen. Ein Schaden, der vorher einträte, wäre zwar rechtlich noch gedeckt. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist aber nicht garantiert, dass bis zum Vertragsende auftretende Schäden vollständig finanziell reguliert werden können.“ Weiterhin sei ein Problem, dass viele Kunden vermutlich nicht wissen, dass Element ihr Vertragspartner ist.

Laut des Insolvenzverwalters, dem Berliner Rechtsanwalt Friedemann Schade, gibt es 15.000 bis 20.000 Schadengläubiger.

So sollen sich Versicherte jetzt verhalten

Konkret werden die Versicherten nun aufgefordert, sämtliche Ansprüche bis zum 27. Mai beim Insolvenzverwalter unter www.element-insolvenz.de anzumelden. Dies gilt auch für mögliche Ansprüche auf Prämienrückzahlung oder Mehrkosten, die den Versicherten durch die Insolvenz oder den Wechsel des Versicherers entstanden sind.

Betroffene werden laut der Bafin unverzüglich per Briefpost vom Insolvenzverwalter angeschrieben und über das Vorgehen informiert. Gläubiger erhalten eine persönliche Identifikationsnummer, um ihre Forderungen digital einzureichen. Die Prüfung dieser Forderungen ist für Ende Juli 2025 angesetzt. Gläubiger werden aber nur benachrichtigt, wenn eine Forderung nicht anerkannt wird, heißt es.

Sicherungsvermögen deckt wohl Großteil voraussichtlicher Ansprüche  

Zum jetzigen Zeitpunkt stehe noch nicht fest, wann und in welcher Höhe die Ansprüche beglichen werden können und ob Abschlagszahlungen geleistet werden. Beides hängt von der Gesamthöhe der Forderungen im Insolvenzverfahren ab, die zunächst ermittelt werden muss, so die Bafin.

Nach jetziger Einschätzung sei aber ein Großteil der voraussichtlichen Ansprüche durch das Sicherungsvermögen abgedeckt. Sie haben in der Insolvenz Vorrang vor den Forderungen der übrigen Gläubiger. Sollte das Sicherungsvermögen nicht ausreichen, um alle Ansprüche vollständig zu decken, erfolge eine anteilige (quotale) Auszahlung. 

Schwierige Lage für Vertriebspartner von Element

Keine Rolle spielt es im weiteren Verfahren laut der Bafin, ob Versicherungsnehmer direkt oder über einen Kooperationspartner indirekt bei Element versichert sind. Gemeint sind die zahlreichen Assekuradeure, die mit dem Unternehmen zusammenarbeiten und für die Element als Risikoträger fungiert. Ihre Versuche, die Policen umzudecken beziehungsweise den Kunden Alternativen anzubieten, gestaltete sich bisher offenbar schwierig. Element-Policen gelten in der Branche als unterkalkuliert, den Kunden drohen massive Prämienerhöhungen bei anderen Anbietern.

Manufaktur Augsburg hat neuen Risikoträger

Aktuell meldete sich mit der Manufaktur Augsburg ein Vertriebspartner zu Wort, der eine Anfrage von DAS INVESTMENT vor Wochen noch unbeantwortet ließ. Man habe für die Unfallversicherungsprodukte einen neuen Risikoträger gefunden, hieß es von Geschäftsführer Armin Christofori laut Medienberichten. Dies soll die Signal-Iduna-Tochter Adler Versicherung sein.

Andere Sparten des Assekuradeurs seien von der Insolvenz nicht betroffen. Die Manufaktur Augsburg will seine Kunden im Bedarfsfall bei der Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen im Rahmen des Insolvenzverfahrens mithilfe einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei unterstützen, die auf Versicherungsrecht spezialisiert ist.

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