Beim vor der Pleite stehenden Insurtech Element aus Berlin überschlagen sich die Ereignisse: Mittlerweile steht fest, dass Schadenfallzahlungen ab sofort ausgesetzt werden, auch wenn die Prüfung der Fälle weiterläuft. Das verbleibende Ziel des gescheiterten White-Label-Versicherers dürfte sein, den Policenbestand auf andere Versicherer zu übertragen.

Erste Abstimmung mit Partnern durch Insolvenzverwalter

Zwei Tage nach seiner Bestellung zum vorläufigen Insolvenzverwalter durch das Amtsgericht Charlottenburg hat sich Friedemann Schade von der Rechtsanwaltskanzlei BRL zu Wort gemeldet. Er habe erste Abstimmungen mit den wesentlichen Partnern des Unternehmens, insbesondere Assekuradeure und MGA-Partner (Managing General Agent – Großhandelsmakler), eingeleitet.

„Schwerpunkte der Gespräche waren die weitere Bestandsbetreuung, einschließlich der Schadenregulierung. Auch haben wir Möglichkeiten für die Neueindeckung einzelner Policen-Gruppen erörtert. Dabei werden wir uns auch weiterhin eng mit der Bafin abstimmen“, erklärte Schade per Mitteilung einer Hamburger PR-Agentur. Er rechnet mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht im Februar.

Wie stark sind die Assekuradeure vom Element-Aus wirklich betroffen?

Offen dürfte laut Branchenkennern die Fragen nach Schadenersatzansprüchen sein. Unklar ist bisher auch, inwieweit der Geschäftsbetrieb der Assekuradeure, die mit Element zusammenarbeiten, tatsächlich beeinträchtigt wurde. Mehrere Unternehmen, die DAS INVESTMENT angefragt hat, reagierten nicht oder wollten sich nicht äußern.

Bekannt wurde bisher lediglich, dass beim Tierversicherer Panda die Angebotsrechner nicht mehr funktionieren. Davon scheinbar unbeeindruckt gab das Unternehmen Anfang Januar per Pressemitteilung ehrgeizige Wachstumspläne bekannt und sprach von einem „neuen starken Versicherungspartner“. Element wurde hingegen nicht erwähnt.

Gelingt Bestandsübertragung auf neue Versicherungsgesellschaft?

Was Element selbst betrifft, wird der Betrieb laut Schade aktuell fortgeführt. Die bestehenden Versicherungsverträge liefen nach seiner Anordnung weiter und würden von Element und seinen Vertragspartnern umfassend betreut. Zudem seien die Gehälter der rund 80 Mitarbeiter durch Insolvenzgeldansprüche abgesichert. Doch gab es, wie DAS INVESTMENT aufgedeckt hatte, bereits auch Kündigungen.

Ansonsten dürfte das Prinzip Schadenminimierung gelten. Schade gab an, dass das Ziel der Unternehmensfortführung auch ist, „gemeinsam mit der Geschäftsleitung und der Bafin die Möglichkeiten für Bestandsübertragungen des Element-Vertragsportfolios auf eine solvente Versicherungsgesellschaft zu eruieren“.

Sollte das jedoch nicht gelingen, würden die Versicherungsverträge binnen Monatsfrist nach der endgültigen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß Versicherungsvertragsgesetz enden, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Sollte dieses Szenario eintreten, dürfen sich weitergehende Fragen stellen, etwa nach einer anteiligen Beitragsrückerstattung für die Versicherten. Zudem könnte der Insolvenzverwalter versuchen, Courtage-Zahlungen mindestens anteilig zurückzufordern. 

 

Wie mit offenen und künftigen Schadenfällen umgegangen wird

Was noch nicht regulierte und künftige Schadenfälle angeht, ist die Lage heikel: Schade teilt hierzu formal mit, dass diese Fälle seit der Sicherungsanordnung des Insolvenzgerichts nach den Spezialvorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes und der Insolvenzordnung behandelt werden. Das bedeutet, dass die Prüfung der Schadenfälle von den Element-Partnern zwar unverändert fortgesetzt wird, aber keine Zahlungen auf Schadenfälle mehr erfolgen. Stattdessen müssten die Schäden nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens angemeldet werden, um sie dann aus dem Sicherungsvermögen zu bedienen.

Schade: „Auf dieses Sicherungsvermögen, das das Unternehmen zur Absicherung der Ansprüche der Versicherten (...) zu bilden hatte, haben alle Schadengläubiger einen vorrangigen Anspruch vor allen anderen Gläubigern im Insolvenzverfahren. Sollte das Sicherungsvermögen zur vollständigen Regulierung aller Schäden nicht ausreichen, werden die Ansprüche quotal bedient.“

Über das weitere Procedere zur Geltendmachung ihrer Forderungen würden alle Gläubiger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens detailliert unterrichtet.