Naturgefahren haben 2025 in der deutschen Sachversicherung Schäden von rund 1,4 Milliarden Euro verursacht – deutlich weniger als im Vorjahr, als allein Elementarschäden 2,6 Milliarden Euro kosteten. Das geht aus aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.

Den größten Anteil am Schadenjahr 2025 hatten Sturm und Hagel mit rund einer Milliarde Euro bei etwa 479.000 Schadensfällen. Das entspricht einem durchschnittlichen Schaden von rund 2.100 Euro. Versicherte Elementarschäden – also Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Erdbeben – summierten sich auf rund 400 Millionen Euro bei etwa 88.000 Fällen. Mit einem Durchschnittswert von rund 4.700 Euro pro Schaden lagen sie deutlich über dem Niveau von Sturm- und Hagelschäden.

Versicherungslücke bleibt groß

GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen mahnt zur Vorsicht bei der Einordnung: „Die Schäden schwanken stark von Jahr zu Jahr, deshalb dürfen ruhigere Jahre nicht als Trend interpretiert werden.“ Seit Beginn der Messungen 2002 kostet allein der Elementarschadenbereich (ohne Sturm und Hagel) die Versicherer im Durchschnitt rund 2 Milliarden Euro jährlich.

Sturm und Hagel sind in der Wohngebäudeversicherung in der Regel automatisch mitversichert – für Überschwemmung und Starkregen ist hingegen ein zusätzlicher Baustein erforderlich, den viele Eigentümer bislang nicht abgeschlossen haben. So waren laut GDV 2025 erst rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland gegen Elementargefahren versichert – trotz wachsender Risiken durch den Klimawandel. Seit dem Jahr 2000 entstehen nach GDV-Angaben jedes Jahr rund 1.000 bis 2.400 neue Wohngebäude in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten.

DAV: Pflichtversicherung mit Risiko-Prämien

Parallel zu den GDV-Zahlen hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) anlässlich ihrer Jahrestagung eine aktuarielle Einschätzung zur Debatte um eine verpflichtende Elementarschadenversicherung veröffentlicht. DAV-Vorstand Matthias Land, Vorsitzender des Ausschusses Schadenversicherung, plädiert für ein ausgewogenes Gesamtmodell. „Die Absicherung von Elementarrisiken sollte Teil eines umfassenden Gesamtkonzepts sein, das Prävention, Eigenvorsorge, privatwirtschaftlichen Versicherungsschutz und eine klar definierte staatliche Rolle miteinander verzahnt“, sagt er.

Konkret spricht sich die DAV dafür aus, auch im Rahmen einer Pflichtversicherung risikodifferenzierte Prämien beizubehalten – orientiert etwa am ZÜRS-Zonierungssystem des GDV, das Überschwemmungs- und Starkregengefährdung regional abbildet. Einheitstarife würden laut DAV entweder einen aufwendigen Risikostrukturausgleich erfordern oder Versicherer dazu verleiten, besonders exponierte Gebäude zu meiden.

Prävention als „wirksamster Hebel“ 

Für Extremrisiken und Gebäude in Hochrisikolagen schlägt die DAV ein Public-Private-Partnership-Modell vor: Private Erst- und Rückversicherer tragen die regulären Risiken, ein staatlicher Rückversicherer springt erst ein, wenn ein festgelegter Schadensschwellenwert überschritten wird oder einzelne Objekte am Markt schlicht nicht mehr versicherbar sind. Einen solchen staatlichen Rückversicherer sieht auch der aktuelle Koalitionsvertrag vor.

Als „wirksamsten Hebel“ bezeichnen die Aktuare jedoch die Prävention: von bedarfsgerechten Abwassersystemen über Deichbau bis hin zu restriktiveren Bauvorgaben in gefährdeten Gebieten. Individuelle Vorsorgemaßnahmen – etwa der Einbau von Rückstauventilen – sollten sich dabei in niedrigeren Prämien niederschlagen.