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Wohngebäudeversicherung Elementarschaden soll Pflicht-Baustein werden

Gefahrenklassen für Gebäude
Flutschäden in Mayschoß im rheinland-pfälzischen Landkreis Ahrweiler: Insbesondere Häuser, die im Tal oder an Flüssen stehen, sind bei Starkregen gefährdet. | Foto: Imago Images / Future Image

Ein Vierteljahr nach der Flutkatastrophe im Ahrtal präsentiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) konkrete Vorschläge für ein Gesamtkonzept, wie sich die Gesellschaft besser an die auch zukünftig drohenden Folgen des Klimawandels anpassen könnte. Im Mittelpunkt: ein neues System für den Versicherungsschutz gegen sogenannte Elementargefahren wie Hochwasser und Starkregen. Denn bislang sind bundesweit weniger als die Hälfte aller privaten Wohngebäude gegen Sachschäden durch Extremwetter versichert.

Im Kern sieht das Konzept der deutschen Assekuranz vor, dass es künftig nur noch Wohngebäudeversicherungen geben soll, die auch den bislang freiwillig wählbaren Elementar-Baustein enthalten. Zugleich fordern die Versicherer ein nachhaltiges Umsteuern des Staates, etwa durch klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten. „Ohne eine konsequente Klimafolgenanpassung wird unsere Gesellschaft gezwungen sein, die schlimmen Auswirkungen verheerender Unwetterereignisse immer wieder zu durchleben“, warnt Jörg Asmussen.

Neuverträge nur noch mit Elementar-Baustein

Jörg Asmussen, GDV

Mit Blick auf den Versicherungsschutz für die rund 17 Millionen privaten Hauseigentümer in Deutschland schlägt der GDV-Hauptgeschäftsführer vor, in der privaten Wohngebäudeversicherung alle bestehenden Verträge um den Elementarschutz-Baustein zu ergänzen. Und Neuverträge sollen laut dem aktuell veröffentlichten Positionspapier des bundesweiten Branchenverbands ebenfalls nur noch mit Elementarschadenschutz angeboten werden können. Für beide Pflichtvorgaben wäre jedoch eine gesetzliche Regelung notwendig.

„Wir können es nicht hinnehmen, dass jedem zweiten Haus der Versicherungsschutz gegen Klimaschäden fehlt. Daher sieht unser Gesamtkonzept nicht zuletzt die risikogerechte Absicherung aller Neu- und Bestandsbauten in der privaten Wohngebäudeversicherung vor“, so Asmussen weiter. Die Prämienhöhe – sowohl beim Abschluss einer neuen Police als auch bei der Umstellung bestehender Verträge – soll sich wie bisher nach der konkreten Gefährdung richten. Für Härtefälle soll es individuelle Lösungen geben, zum Beispiel mit Hilfe höherer Selbstbeteiligungen.

Neubauten in Risikozonen nicht versicherbar

„Darüber hinaus werden wir mit der neuen Bundesregierung alle Optionen prüfen und Wege diskutieren, wie in anderen Härtefällen sozialverträgliche Konditionen für private Hauseigentümer hergestellt werden können.“ Die Versicherungskunden sollen zwar auch künftig die Möglichkeit haben, sich gegen den Elementarschutz zu entscheiden. Sie müssen das aber aktiv tun. Die Versicherer erwarten, dass Deutschlands Eigenheimbesitzer mit dieser Opt-Out-Regelung künftig nur noch in Ausnahmefällen den Elementarschutz für ihre eigenen vier Wände abwählen.

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Starkregengefährdungsklassen in Deutschland:

Häuser, die beispielsweise im Tal oder an Flüssen stehen, sind stark gefährdet. Besonders bedroht sind demnach Immobilien im Landkreis Kusel im Pfälzer Bergland, am geringsten ist die Gefahr von Rückstau, Überschwemmung und Starkregen hingegen in Mecklenburg-Vorpommerns Hauptstadt Schwerin. >>Download/Vergrößern! Quelle: www.gdv.de

Weiterer geforderter Stupser der Politik: Neubauten sollen künftig keinen Versicherungsschutz mehr für die Risiken Rückstau, Überschwemmung und Starkregen erhalten, wenn sie in amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten stehen. Hierzu ordnen Starkregengefährdungsklassen alle Immobilien hierzulande jeweils einer Kategorie zu: Häuser, die beispielsweise im Tal oder an Flüssen stehen, sind besonders bedroht. „Dies ist auch ein wichtiges Signal in Richtung Politik, keine Neubauten mehr in stark gefährdeten Gebieten zu genehmigen”, erklärt Asmussen.

Mehr Prävention bei Klimafolgenanpassung

Weiterer Bestandteil des Positionspapiers seien daher klare Forderungen an Bund, Länder und Kommunen. „Es ist an der Zeit, das Thema Klimawandel jenseits der Pflichtversicherungsdebatte im Sinne eines wirksamen Gesamtkonzeptes neu zu denken“, sagt Asmussen. Nötig seien gesetzliche Änderungen und mehr Prävention. So fordert er unter anderem, Bauen in hochwassergefährdeten Gebieten gesetzlich zu verbieten, die Anpassung an den Klimawandel im Bauordnungsrecht zu verankern und ein bundesweites Naturgefahrenportal einzurichten.

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