Mit geschätzten zusätzlichen jährlichen Zuflüssen von 30 bis 50 Milliarden Euro nach einer Anlaufphase eröffnet das Altersvorsorgedepot (AVD) einen Kapitalmarktkanal von erheblicher Größenordnung. Das zeigt eine Studie der Ratingagentur Scope.
Die Trennung von Plattform und Produkt bestimmt wesentlich den Marktzugang. Plattformanbieter entscheiden über das Anlageuniversum und prägen damit die Marktchancen der Produktanbieter. Wesentliche Bedingungen für den Zugang entstehen bereits vor dem 1. Januar 2027. Auch wer einen späteren Produktstart plant, sollte deshalb frühzeitig klären, welche Anforderungen Plattformpartner stellen. Das betrifft auch die Beratung: Die Ausgestaltung der Plattformen beeinflusst, ob Eltifs als Portfoliobausteine kuratierter Angebote im Wahldepot verfügbar sind.
Marktzugang: Plattform und Produkt
Zertifiziert wird der Altersvorsorgevertrag, nicht das einzelne Anlageprodukt. Der Plattformanbieter (Ebene 1) trägt die Verantwortung für den Vertrag und bestimmt das Anlageuniversum. Der Produktanbieter (Ebene 2) liefert die Anlageprodukte. Als Plattformanbieter kommen beispielsweise entsprechend zugelassene Asset Manager, Banken oder Lebensversicherer infrage.
Anlagearten sind gesetzlich durch eine Positivliste vorgegeben. Der Plattformanbieter bestimmt die Produktauswahl (Whitelist). Dabei kann er zusätzliche Anforderungen an Kosten, Daten oder Abwicklung stellen. Bestehende Vertriebsbeziehungen helfen Produktanbietern, ersetzen aber keine Aufnahme in das Vorsorgeangebot. Die Zwei-Ebenen-Struktur kann dazu führen, dass sich der Zugang für Produktanbieter auf wenige Plattformen konzentriert.
In der Praxis entwickeln sich dafür unterschiedliche Modelle: vertikal integrierte Plattformen mit ausschließlich eigenen Produkten, offene Plattformen mit kuratiertem Produktuniversum aus eigenen und Drittprodukten, White-Label-Lösungen oder mehrgliedrige Strukturen mit getrennten Aufgaben für Plattform, Produkt, Abwicklung und Vertrieb. Produktanbieter können mehrere Zugangsmodelle parallel verfolgen. Entscheidend ist dabei neben der operativen Handhabbarkeit, welche dieser Konstellationen einen wirtschaftlich tragfähigen Zugang zu ihren Zielkunden ermöglicht.
Wahldepot: Kuratierte Angebote und Beratung
Wird sich der Markt überwiegend um beratungsfreie Standarddepots organisieren? Für eine abschließende Einordnung ist es zu früh. Erste Marktpositionierungen und die Möglichkeiten der Reform lassen jedoch drei Entwicklungen erkennen.
- Die angekündigten niedrigen Preise für das Standarddepot liegen deutlich unter dem gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 Prozent. Ob sie dauerhaft gelten oder der Kundengewinnung zum Marktstart dienen, bleibt abzuwarten. Weil der Bestandsaufbau Jahre benötigt, gewinnt die Wirtschaftlichkeit des gesamten Vorsorgeangebots an Bedeutung. Das Wahldepot unterliegt diesem gesetzlichen Kostendeckel nicht und eröffnet Raum für Differenzierung. Die Ausweisung der Effektivkosten erleichtert allerdings den Vergleich mit dem Standarddepot und kann wirtschaftlich wie ein Schattendeckel wirken. Zusätzliche Kosten brauchen daher einen nachvollziehbaren Kundennutzen.
- Ein erklärtes Ziel der Reform ist die Mobilisierung von langfristigem Vorsorgekapital für Infrastruktur und andere realwirtschaftliche Investitionen. Dafür sieht das Gesetz den offenen Eltif 2.0 vor. Andere dafür übliche Private-Markets-Fondsstrukturen sind als direkte Anlage im AVD nicht zugelassen. Die bereits genannte Scope-Studie sieht im AVD erhebliches zusätzliches Marktpotenzial für den Eltif. Als langfristige Vehikel können Eltifs die überwiegend an öffentlichen Märkten ausgerichteten Anlagen des Standarddepots ergänzen. Ihr Beitrag hängt von der jeweiligen Strategie und ihrem Zusammenspiel mit dem übrigen Portfolio ab. Private Markets bleiben wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt; seltenere Bewertungen bedeuten nicht automatisch geringeres Risiko. Maßgeblich sind Nettorendite, Diversifikation und Liquidität im Verhältnis zum Vorsorgebedarf und zur Vorsorgeplanung des Sparers.
- Daraus entsteht Raum für kuratierte Angebote und qualifizierte Beratung. Ausgewählte Eltifs können als Bausteine eines ganzheitlichen Vorsorgekonzepts eingesetzt werden. Das verlangt auf Vertragsebene Kompetenz in Portfoliosteuerung und Lebenszyklusgestaltung, auch wenn das Wahldepot keinem allgemeinen gesetzlichen Lifecycle-Modell folgt. Beratung verbindet Anlageklassenwissen mit den Bedürfnissen des Sparers und erläutert auch die Grenzen der Verfügbarkeit. Die Plattform stellt das Produktuniversum; die Beratung begründet den individuellen Einsatz. Für Anbieter und Berater entstehen durch kuratierte Angebote Ertragsmöglichkeiten, wenn der Mehrwert für den Sparer und der laufende Betreuungsaufwand zusammenpassen.
Eltifs: Anpassung, Neuauflage und der richtige Zeitpunkt
Die Vorbereitung des Plattformzugangs sollte früh beginnen, auch wenn das Produkt erst nach dem 1. Januar angeboten werden soll. Denn bereits bei der Ausgestaltung der Altersvorsorgeverträge werden wesentliche Voraussetzungen für die spätere Produktaufnahme angelegt. Der Diskussionsentwurf der Kosten- und Informationspflichtenverordnung vom 31. August verknüpft die Risikoeinstufung des Vorsorgevertrags mit dem Anfangsportfolio. Die vorgesehene Anlagezusammensetzung prägt außerdem die Musterinformationen zu Kosten und erwarteten Leistungen.
Wer Plattformgespräche später beginnt, kann auf einen bereits ausgestalteten kommerziellen, rechtlichen, steuerlichen und operativen Rahmen treffen. Änderungen bleiben möglich, können aber zusätzliche Abstimmung und Anpassungen erfordern. Ob ein bestehender Fonds für das AVD geeignet ist, ob eine zusätzliche Anteilklasse oder eine Neuauflage erforderlich ist, entscheidet sich am vorgesehenen Einsatz. Eine niedrige Mindestanlage allein macht einen Eltif noch nicht sparplanfähig für das AVD. Zeichnungstermine, Abwicklung und Daten müssen regelmäßige Einzahlungen tragen. Rücknahmefristen und mögliche Beschränkungen müssen zu vorgesehenen Umschichtungen und späteren Auszahlungen passen.
Eine Anteilklasse kann Gebühren oder Mindestbeträge verändern. Grundlegende Unterschiede zwischen Fondsliquidität und Vorsorgeangebot löst sie nicht. Auch die Risikoeinstufung ist auf zwei Ebenen zu beachten: Der Produkt-SRI ist für die Anlagefähigkeit und die Auswahl durch die Plattform relevant. Der Gesamtrisikoindikator des Vorsorgevertrags (GRI) prägt nach dem Entwurf zusätzlich die Berechnungsannahmen für Effektivkosten und Leistungsdarstellungen.
Für Eltif-Manager gehören Produkt- und Plattformstrategie deshalb zusammen. Zielkunden und Portfoliobeitrag bestimmen, geeignete Partner ansprechen, Anforderungen abstimmen und anschließend über die Produktanpassung entscheiden: So entsteht eine belastbare Grundlage dafür, welches Produkt über welchen Zugang wirtschaftlich umgesetzt werden kann.
Dieser Gastbeitrag beruht auf Heiland/Helios, „AVD und Eltif: Governance der Zwei-Ebenen-Struktur und Anforderungen an Steuerrecht sowie Produktgestaltung“, Recht der Finanzinstrumente (RdF), Heft 3/2026, 14. September 2026. Ergänzend: Heiland/Helios, „Gesamtrisikoindikation im AVD: Vier offene Rechtsfragen zur SRI-Governance des AltZertG“, DER BETRIEB, Heft 35/2026, 24. August 2026.
Zur Person

Oliver Heiland ist Managing Director von Capital for Resilience Advisors (CFRA). Er berät Initiatoren, Asset Manager und Plattformen zu Strategie und Umsetzung in Private Markets und der kapitalgedeckten Altersvorsorge, einschließlich ETF- und Eltif-Angeboten im AVD.

